BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ersatzneubau 110-kV-Freileitung Eickum-Enger

Die Westfalen Weser Netz GmbH plant den Neubau der zu ihrem Verteilnetz gehörenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Eickum-Enger auf dem Gebiet der Städte Enger und Herford sowie der kreisfreien Stadt Bielefeld. Die neue Freileitung ist rd. 4,97 km lang und beinhaltet den Bau von 17 Freileitungsmasten. Sie verbindet das Umspannwerk Eickum, befindlich auf dem Gebiet der Stadt Herford, mit dem Umspannwerk Enger und der ebenfalls zur Westfalen Weser Netz GmbH gehörenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Enger-Ennigloh. Der Mast 1 der Leitung befindet sich auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Bielefeld, Mast 2 steht auf der Grenze zwischen den Städten Bielefeld und Herford. 

 

Die neue Freileitung ersetzt die im gleichen Trassenraum schon vorhandene 110-kV-Freileitung Eickum-Enger, deren 17 Masten demontiert werden. Diese im Jahr 1971 errichtete Freileitung verfügt über zwei Systeme (Stromkreise), die für eine Übertragungskapazität von jeweils 102 Megavoltampere (MVA), insgesamt also 204 MVA, ausgelegt sind. Dieser Auslastungskapazität stand bereits in dem wegen eines langen Winters laststarken Jahres 2012 eine Belastung von bis zu 208 MVA gegenüber. Dauerhaft kann die vorhandene Leitungstrasse diese Belastung nicht abdecken, zumal der Strombedarf weiter zunimmt und die Leitung gleichzeitig Mehreinspeisungen, auch zum Transport regenerativer Energien, aufnehmen muss. Um die Transportkapazität bedarfsgerecht zu erhöhen, soll diese durch den Neubau auf 2 x 130 MVA und somit insgesamt 260 MVA erhöht werden. Die Erhöhung setzt einen Neubau voraus, denn die vorhandenen Leitungsmasten sind für die leistungsstärkeren Leitungen ungeeignet.

Den Antrag auf Planfeststellung hat die Vorhabenträgerin am 16.06.2015 bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht.  

Am 06.02.2025 (Deckblatt 1) sowie am 15.12.2025 (Deckblatt 2) wurden die Planunterlagen jeweils geringfügig überarbeitet. 

Auslegung der Planunterlagen von 2015 in den Städten Enger und Herford sowie der kreisfreien Stadt Bielefeld: 19.08.2015 bis einschließlich 18.09.2015 

 

Zu den Deckblättern 1 und 2 wurden Betroffene, sofern erforderlich, individuell angehört. Einer Auslegung bedurfte es nicht. 

Einwendungen: 5

 

Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange: 38

Ein Erörterungstermin war nicht erforderlich. 

Nach Prüfung aller Unterlagen, Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange konnte am 22.06.2026 der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden, mit dem der Vorhabenträgerin diverse Auflagen gemacht werden. 

Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden für zwei Wochen vom 14.07.2026 bis zum 27.07.2026 im Internet ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegung gilt er allen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Binnen eines Monats nach dieser Zustellung besteht die Möglichkeit, Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster einzureichen. 

 

Da der Planfeststellungsbeschluss kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, kann ggf. trotz einer Klage gegen ihn mit dem Bau der Freileitung begonnen werden. Zur Aufhebung des Sofortvollzugs kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschusszustellung ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eingereicht werden.