Ausbau der B 239 / 3.1 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen eingeleitet.

Der Fernstraßenbedarfsplan des Bundes sieht vor, die B 239 zwischen der A 30 bei Kirchlengern und der B 1 bei Horn-Bad Meinberg durch mehrere Aus- und Neubaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie in Bezug auf die Verkürzung der Reisezeiten für den überregionalen Verkehr und Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr zu verbessern. Hierzu zählt auch der knapp 3 km lange Ausbau der B 239 auf dem Gebiet der Stadt  Bad Salzuflen. Für den Bundesgesetzgeber hat der Ausbau dieser Teilstrecke eine hohe Bedeutung; deshalb wird er im Bedarfplan in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ geführt.

Der Planfeststellungsabschnitt beginnt unmittelbar südöstlich der Anschlussstelle „AS 29 Herford / Bad Salzuflen“ an der A 2, verläuft auf der vorhandenen Trasse  und endet mit einem provisorischen Übergang in die vorhandene B 239 an der Dorfstraße / Lohheide.  Die L 804 (Buschortstraße) und die Gemeindestraße Meerbrede sollen mittels Zubringerrampen an die B 239 angebunden (Anschlussstelle Meerbrede) werden. Die Anbindung der L 772 (Werler Straße) und der K 30 an die B 239 soll mittels Zubringerrampen und zwei Kreisverkehrsplätzen (Anschlussstelle Werl) erfolgen. Die Gemeindestraßen „Grüner Sand“ und „Dorfstraße“ sollen an die Kreisverkehrsplätze im Bereich der Anschlussstelle Werl angebunden werden. Die Gemeindestraße „Loheide“ soll über die B 239 geführt und über die „Dorfstraße“ mit der K 30 an der Anschlussstelle Werl mit dem übergeordneten Netz verknüpft werden.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 16.05.2011 bis 15.06.2011 bei der Stadt Bad Salzuflen öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegen. Die sich daran anschließende Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 29.06.2011. Es sind 86 private Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Einwendungen und Stellungnahmen zwischenzeitlich ausgewertet und eine Gegenäußerung erstellt.

Nachdem die jeweiligen Gegenäußerungen den einzelnen Einwendern und Trägern öffentlicher Belange übersandt wurden, ist am 12. Februar 2016 im Best Western Plus Hotel am Ostertor in Bad Salzuflen der Generalerörterungstermin durchgeführt worden. Im Rahmen dieses Erörterungstermins hatte der Vorhabenträger bereits angekündigt, die Planungen in einigen Bereichen zu überarbeiten, um den vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen Rechnung zu tragen.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens mit den Einzelerörterungsterminen der direkt eigentumsbetroffenen Einwender am 19.04.2016 und 28.04.2016 sind schließlich umfangreiche Planänderungen vorgenommen worden, die vom Vorhabenträger mit Schreiben vom 20.03.2018 in Form einer sogenannten Deckblattunterlage (Deckblatt I) in das Verfahren eingebracht wurden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind.

Das Deckblatt I beinhaltet im Wesentlichen die Änderung der Anschlussstelle “Werler Krug“ (B 239 [Am Zubringer] / L 772 [Werler Straße] / K 30 [Biemser Straße]) und den Ersatz der beiden ursprünglich geplanten Kreisverkehrsplätze (KVP) durch einen großen Kreisverkehrsplatz über der B 239 sowie diverse Änderungen im Bereich des untergeordneten Wegenetzes “Ufler Weg / Lohheide / Dorfstraße und Riedweg“  (z. B. Errichtung lediglich einer reinen Geh- und Radwegbrücke zwischen den Gemeindestraßen Lohheide und Dorfstraße und stattdessen eine Anbindung der Gemeindestraße Lohheide an die B 239 über die Gemeindestraßen Ufler Weg und Grüner Sand sowie einer nach Westen neu anzulegenden Parallelstraße zur B 239).

Ferner kommt es zu einer Aktualisierung der Planunterlagen durch Anpassung des Verkehrsgutachtens an die geplante Verkehrsführung und das Prognosejahr 2030 sowie einer Ergänzung der Planunterlagen um einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Grund- bzw. Oberflächenwasserkörper.

Wegen der erstmaligen Inanspruchnahme weiterer Flächen außerhalb des Stadtgebietes Bad Salzuflen im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung sind die Planunterlagen im Gegensatz zur ursprünglichen Planung außer in der Stadt Bad Salzuflen nunmehr auch in der Stadt Lage und der Gemeinde Kalletal auszulegen.

Die überarbeiteten Planunterlagen des Deckblattes I liegen daher von Montag, den 4. Juni 2018, bis Dienstag, den 3. Juli 2018 sowohl bei der Stadt Bad Salzuflen als auch der Stadt Lage und der Gemeinde Kalletal zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen können bis Dienstag, den 17.07.2018, erhoben werden.

Zum besseren Verständnis sind jeweils auch die ursprünglichen Planunterlagen einschließlich des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2010 / 2011 nochmals beigefügt.

Sowohl die ursprünglichen Planunterlagen aus dem Jahr 2010 / 2011 als auch die durch das Deckblatt I geänderten Planunterlagen aus dem Jahr 2017 / 2018 sind ab Montag, den 04.06.2018, unter den nachfolgenden Links einsehbar:

 

  • Ursprüngliche Planunterlagen aus dem Jahr 2010 / 2011

 

  • Planunterlagen des Deckblattes I (Aktualisierungen und Änderungen der ursprünglichen Planunterlagen) aus dem Jahr 2017 / 2018

 

Weitere Details zu diesem Verfahrensschritt im Rahmen des Deckblattes I können darüber hinaus dem am 25.05.2018 im Kreisblatt des Kreises Lippe veröffentlichten Bekanntmachungstext der Stadt Bad Salzuflen entnommen werden: siehe hier

Stand: August 2020