Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus Ems und Lippe

Detmold (22. Juli 2022). Um Tiere und Pflanzen zu schützen untersagt die Bezirksregierung Detmold, aus den Flüssen Ems und Lippe in den Kreisen Gütersloh und Paderborn Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse und gilt ab Samstag, 23. Juli. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.

22.07.2022

Der Grund für die Regelung: Durch die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen fließt in vielen Flüssen und Bächen zu wenig Wasser und die Wassertemperaturen steigen an. Dadurch vergrößert sich die Gefahr von Fischsterben. Zudem sind die Wasserstände niedrig. Sie liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2022. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden.

Starkregen gefährdet Fische

Auch bei kurzen und starken Regenereignissen kann für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Denn mit dem Starkregen gelangen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse. Das kann einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen.

Flächendeckende Verbote der Wasserentnahme aus allen Gewässern gibt es in Ostwestfalen-Lippe derzeit außerdem im Kreis Gütersloh. Dort hat der Landrat als Wasserbehörde des Kreises eine entsprechende Verfügung für alle Gewässer im Kreisgebiet erlassen.

Hintergrund

Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. In Ostwestfalen-Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de zu finden (Menü „Service“, „Bekanntmachungen / Amtsblätter“).