Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus der Lippe

Detmold (10. Juli 2023). Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Detmold, aus dem Fluss Lippe im Kreis Paderborn Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt ab Dienstag, 11. Juli 2023, für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.

10.07.2023

Der Grund für die Regelung: Aufgrund geringer Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen fließt in vielen Flüssen und Bächen zu wenig Wasser und die Wassertemperaturen steigen an. Dadurch vergrößert sich die Gefahr von Fischsterben. Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2023. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden.

Starkregen gefährdet Fische

Auch bei kurzen und starken Regenereignissen kann für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Denn mit dem Starkregen gelangen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse. Dies kann einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen.

Hintergrund

Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. In Ostwestfalen-Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de zu finden (Menü „Service“, „Bekanntmachungen / Amtsblätter“).