Bezirksregierung leitet Verfahren zum Schutz ein

Neue Naturdenkmäler für den Kreis Minden-Lübbecke

Detmold/Minden-Lübbecke. Knapp 80 Naturdenkmäler soll es im Kreis Minden-Lübbecke geben. Die Bezirksregierung Detmold hat daher in enger Abstimmung mit dem Kreis alle bisher geschützten Naturdenkmäler überprüft und eine neue Liste der schutzwürdigen Objekte erstellt. Sie enthält neben bereits früher erfassten auch einige erstmalig zu schützende Einzelschöpfungen der Natur. Die Bezirksregierung leitet nun das formelle Unterschutzstellungsverfahren ein.

23.02.2023

Die Objekte liegen im baulichen Außenbereich der Städte Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf und Rahden sowie in den Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede.

Die Liste der geplanten Naturdenkmäler umfasst insgesamt 79 Objekte. Schützenswert sind zum Beispiel Steinbrüche, Hohlwege, Teiche und größere Gehölzbestände oder auch Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen. Aufgenommen wurden sie wegen ihrer Eigenart, Schönheit und Seltenheit. Außerdem sind sie auch wegen ihres Alters, ihres Erscheinungsbildes und ihrer ökologischen, kulturhistorischen und landschaftsbildprägenden Bedeutung zu schützen.

Viele der Objekte waren bereits in der Vergangenheit geschützt, lediglich vier Einzelbäume von herausragender Bedeutung sollen erstmalig geschützt werden. Neben zahlreichen im Kreisgebiet gut ausgebildeten und typischen alten Eichen und Linden gehören auch Alleen wie z. B. die Badeallee in Levern oder die Lindenallee in Rahden zu den geplanten Naturdenkmälern. Darüber hinaus sollen flächenhafte Objekte wie die Düne „Weiße Haart“ bei Wehe, der Grenzwall bei Preußisch Ströhen oder der Tümpel im Aulmoor bei Nordhemmern geschützt werden.

Auch geologische bedeutsame Objekte wie z. B. der Steinbruch am Linkenberg bei Preußisch Oldendorf und der „Große Stein“ bei Tonnenheide sind in der Liste der neuen Naturdenkmäler enthalten. Bestandteil der neuen Liste der Naturdenkmäler sind der Ilex-Bestand (Stechpalme) bei Preußisch Ströhen oder eine von einer Hainbuche umwachsene Eiche bei Südhemmern.

Die im Geltungsbereich der im Kreis Minden-Lübbecke bestehenden Landschaftspläne festgesetzten Naturdenkmäler sind von dem Verfahren nicht betroffen.

Die Bezirksregierung informierte bereits frühzeitig die Eigentümer der erstmalig als Naturdenkmäler auszuweisenden Objekte. Als nächsten Schritt leitet die Bezirksregierung jetzt das nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene, formelle Unterschutzstellungsverfahren mit der Beteiligung von Behörden und öffentlichen Stellen ein. Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können der Verordnungsentwurf und die amtliche Liste der Naturdenkmäler sowie die entsprechenden Karten sowohl bei der Bezirksregierung Detmold als auch beim Kreis Minden-Lübbecke in der Zeit vom 3. März 2023 bis zum 4. April 2023 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken zu der Naturdenkmalplanung sind schriftlich an den Kreis Minden-Lübbecke zu richten.

Darüber hinaus werden die Unterlagen zur neuen Naturdenkmalverordung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de) eingestellt und sind dort für jedermann einsehbar.

Nach Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken durch die Bezirksregierung erhalten alle Einwender oder sonstige Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, eine schriftliche Mitteilung über die dazu getroffene Entscheidung der Bezirksregierung.