Baurecht für Hochwasserrückhaltebecken an der Wiembecke sowie Ortsumgehung Hornoldendorf

Bezirksregierung beschließt Planfeststellung

Durch die Planfeststellung besteht Baurecht für das Hochwasserrückhaltebecken an der Wiembecke sowie für den Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf.

08.02.2024

Die Bezirksregierung Detmold hat das komplexe Verfahren zur Planfeststellung des Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) und Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) abgeschlossen. In dem Verfahren hat die Bezirksregierung auch den Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf (K90, 1n) über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens genehmigt. 

Der Werre-Wasserverband sowie der Eigenbetrieb Straßen des Kreises Lippe hatten das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold beantragt.

Das Hochwasserrückhaltebecken an der Wiembecke ist von hoher Bedeutung für den wirksamen Schutz der Bevölkerung in Detmold und im weiteren Verlauf entlang der Werre vor den Folgen eines Hochwassers. Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens ist Aufgabe des Werre-Wasserverbands und liegt in hohem öffentlichen Interesse.

Als Teil des Verfahrens wird der Holzhauser Bach im Mündungsbereich zur Wiembecke auf dem Gebiet der Stadt Horn-Bad Meinberg umgestaltet, um im Einflussbereich des Beckens die Hochwassersituation für Anlieger zu verbessern. Verbunden mit dem Hochwasserrückhaltebecken wird die Ortsumgehung Hornoldendorf neu gebaut. Dies entlastet Hornoldendorf durch weniger Verkehr und verbessert die Verkehrssicherheit im Ort. 

Im Verfahren wurden zahlreiche unterschiedliche Aspekte und Interessen in einem aufwändigen Prozess geprüft. Dabei haben die Antragsteller natur- und artenschutzbezogene Aspekte in ihre Planung einbezogen. Die Bezirksregierung Detmold hat betroffene Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur Planung angehört. 

Die abschließende Prüfung hatte nun ergeben, dass die geplanten Vorhaben bei Berücksichtigung der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen und den öffentlichen und privaten Belangen gerecht werden.  

Denjenigen, die im Verfahren Einwendungen gegen die Planung erhoben haben, wird der Beschluss zugestellt. Für die Öffentlichkeit liegt der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen seit 7. Februar bis einschließlich 20. Februar 2024 in den Städten Horn-Bad Meinberg und Detmold aus. Die Unterlagen finden Interesseierte in diesem Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold.