Ausbau der B 61 / B 239 – Nordring Herford: Bezirksregierung veröffentlicht Planfeststellungsbeschluss

Detmold (30. Oktober 2020). Die Bezirksregierung Detmold hat das Verfahren zur Planfeststellung des weitgehend vierstreifigen Ausbaus des Nordrings Herford zwischen dem ausgebauten Teilstück der B 61 und der B 239 abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wird rechtlich verbindlich auf den Internetseiten der Bezirksregierung veröffentlicht. Die Auslegung in Herford, Vlotho und Hiddenhausen erfolgt pandiemiebedingt als zusätzliches Informationsangebot.

30.10.2020

Bei der Veröffentlichung im Internet wird es sich rechtlich um die allein maßgebliche Auslegung handeln. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen sind dort von Montag, 2. November, bis einschließlich Montag, 16. November 2020, allgemein abrufbar. Zu finden sind sie unter www.bezreg-detmold.nrw.de, Pfad: Planung und Verkehr > Planfeststellung > Übersicht zu den einzelnen Verfahren > Bundesstraße B 61 Herford.

Die Beschränkung auf die rechtlich maßgebliche Veröffentlichung im Internet erfolgt aus Infektionsschutzgründen. Sollte es kurzfristig zu weiteren Kontaktbeschränkungen oder zu lokalen Behördenschließungen kommen, wäre eine Einsichtnahme vor Ort wie sonst üblich nicht mehr bzw. nicht während des gesamten Auslegungszeitraums möglich.

Die Planfeststellungsbehörde ermöglicht trotzdem über die online-Veröffentlichung hinaus, den Beschluss und die Unterlagen in Papierform einzusehen. Das stellt angesichts der COVID-19-Pandemie jedoch nur ein zusätzliches Informationsangebot dar. Im Zweifelsfall ist allein der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen maßgeblich. Rechtlich ermöglicht wird dies durch Paragraph 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).

Die Vor-Ort-Auslegung erfolgt in den Städten Herford und Vlotho sowie in der Gemeinde Hiddenhausen, ebenfalls vom 2. bis zum 16. November. Für die Einsichtnahme ist aus Infektionsschutzgründen eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich. Nähere Einzelheiten dazu enthält der bereits veröffentlichte Bekanntmachungstext, der von Montag, 2. Oktober, an aber auch zusätzlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold zur Verfügung steht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 16. November gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber als zugestellt, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Beschluss kann mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Die Klagefrist beträgt einen Monat. Sie schließt sich an die Auslegung an.

Informationen zum Hintergrund

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2014 beantragt. Die Bezirksregierung Detmold eröffnete das Verfahren daraufhin im Mai/Juni desselben Jahres. Im Jahr 2015 fanden Erörterungstermine satt. Danach wurden mittels vier sogenannter Deckblätter kleinere Planänderungen vorgenommen. Nach Prüfung aller Unterlagen, Gutachten und Einwendungen sowie der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange hat die Bezirksregierung Detmold den Planfeststellungsbeschluss am 30. Juni 2020 erlassen. Auf dieser Grundlage wurden die Planunterlagen nochmals abschließend angepasst, um den Beschluss mit öffentlicher Auslegung durch Veröffentlichung im Internet zustellen zu können. 

 

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