Ausbau A 57 - Abschnitt Kapellen: Planfeststellungsverfahren wird eröffnet

Detmold (15. Januar 2021). Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 57 im Abschnitt „Kapellen“. Ausgebaut wird die Trasse zwischen dem Autobahnkreuz Moers und der Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt. Die Planunterlagen liegen von Mittwoch, 20. Januar, bis Freitag, 19. Februar 2021, öffentlich aus. Einwendungen gegen die Planung können bis Freitag, 19. März 2021, erhoben werden.

15.01.2021

„Die Bezirksregierung Detmold wird das Vorhaben in einem transparenten und bürgernahen Verfahren prüfen, um möglichst zeitnah eine abschließende Entscheidung über das Straßenbauvorhaben zu ermöglichen“, sagt Heike Schönfeld, Dezernatsleiterin bei der Bezirksregierung Detmold. 

Vorhabenträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Er hatte im Juni vergangenen Jahres das Planfeststellungsverfahren beantragt und die vollständigen Unterlagen am 16. Dezember bei der Bezirksregierung eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen am 20. Januar beginnt jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit. 

Die rechtlich ausschlaggebende Auslegung erfolgt auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold. Die Unterlagen sind unter www.bezreg-detmold.nrw.de, Menü „Planung und Verkehr“, „Planfeststellung – laufende Verfahren“ zu finden. Der Grund für die verbindliche online-Veröffentlichung ist, dass derzeit auch die Rathäuser und Dienststellen der Städte Moers und Krefeld pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Pläne liegen zusätzlich vor Ort bereit

Bei Bedarf und als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen in den beiden Städten auch vor Ort in einer ausgedruckten Fassung eingesehen werden. Hierfür muss zuvor telefonisch oder per E-Mail ein Termin bei der jeweiligen Stadtverwaltung vereinbart werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Infektionsschutz die Einsichtnahme vor Ort erlaubt. 

Rechtlich ermöglicht wird die verbindliche online-Auslegung durch das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). 

Einwendungen bis 19. März möglich

Die Auslegung der Planunterlagen endet am 19. Februar. An sie schließt sich eine einmonatige Einwendungsfrist an. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom Beginn der Auslegung an bis zum Ende der Einwendungsfrist am 19. März bei den Städten Moers und Krefeld sowie bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Sie müssen grundsätzlich schriftlich abgegeben werden: per Fax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Derzeit genügt aber ausnahmsweise auch eine einfache E-Mail. Die Möglichkeit, Einwendungen vor Ort zur Niederschrift abzugeben, entfällt dafür aus Infektionsschutzgründen.

Die Städte Moers und Krefeld haben in den Dezemberausgaben 2020 ihrer Amtsblätter bereits die genauen Details zur Auslegung und der Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen veröffentlicht.

Brücken werden neu gebaut, Moerskanal wird verlegt

Gegenstand des Verfahrens ist die Erweiterung der A 57 von bislang zwei auf künftig drei Fahrspuren je Fahrtrichtung. Betroffen ist der etwa 6,43 Kilometer lange Ausbauabschnitt „Kapellen“. Dieser schließt sich nördlich an den Ausbauabschnitt „Krefeld“ an. Für diesen führt die Bezirksregierung Detmold bereits ein Planfeststellungsverfahren. 

Die Brückenbauwerke, mit denen die A 57 die Kreisstraße 3 (K 3 / Moerser Straße), die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“ und die Wilhelm-Anlahr-Straße quert, sollen im Zuge des Ausbaus durch Neubauten ersetzt werden. Die K 3 und der Moerskanal sollen teilverlegt werden, die Unterführung des Weges „Krienshütte“ soll entfallen. Die Rampenfahrbahnen der Anschlussstelle „Kapellen“, die dem Ausbauabschnitt ihren Namen verleiht, müssen baulich angepasst werden. 

Planung sieht aktiven Lärmschutz vor

Zum Schutz vor Verkehrslärm sind über Längen von etwa 3,7 Kilometer auf der Westseite und rund 4 Kilometer auf der Ostseite der A 57 Lärmschutzwände geplant. Sie sollen zwischen 2,5 und sieben Meter hoch sein. Als weiterer aktiver Lärmschutz soll ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Er ist zwischen zwei bis fünf dB(A) leiser als die Referenzwerte von Standardbelägen. Zum Vergleich: Eine Minderung um etwa drei dB(A) entspricht in etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Gesetz sieht Beseitigung des Engpasses vor

Die A 57 ist Teil der Europastraße 31, die von Rotterdam bis nach Hockenheim führt. Sie verläuft von der niederländischen Grenze bei Goch linksrheinisch über Krefeld und Neuss nach Köln. Sie ist die wichtigste Verbindung der linksrheinischen Wirtschaftszentren und ist über Autobahnkreuze mit der A 1, der A 40, der 42, der A 44 und der A 52 verknüpft. Das Verkehrsaufkommen ist dementsprechend hoch und beträgt in dem Ausbauabschnitt derzeit pro Tag bis zu 76.000 Kraftfahrzeuge. Laut Prognose werden es im Jahr 2030 rund 81.000 Kraftfahrzeuge täglich sein. 

Schon das heutige Verkehrsaufkommen im Abschnitt „Kapellen“ führt zu Überlastungen und häufigen Verkehrsstaus. Der Bundesverkehrswegeplan führt den sechsstreifigen Ausbau der 57 als Maßnahme, die einen Engpass beseitigen soll und daher von vordringlichem Bedarf ist. Über das Fernstraßenausbaugesetz sind der vordringliche Bedarf und die Ausbaunotwendigkeit gesetzlich festgestellt worden. Mit dem nun anstehenden Planfeststellungsverfahren soll das Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden.

Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold 

Zuständig für das Planfeststellungsverfahren ist nicht die sonst eigentlich örtlich zuständige Bezirksregierung Düsseldorf, sondern die Bezirksregierung Detmold. Grundlage dafür ist die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht. Sie ermöglicht es dem Landesverkehrsministerium ausnahmsweise einer anderen Bezirksregierung die Zuständigkeit per Erlass zu übertragen.