5. Änderung des Regionalplans OWL
Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung - Abfallbehandlungsanlage -“ auf dem Gebiet der Stadt Lemgo
5. Änderung des Regionalplans OWL Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung - Abfallbehandlungsanlage -“ auf dem Gebiet der Stadt Lemgo
Die Stadt Lemgo beabsichtigt im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden „Kompostwerkes Lemgo“ zu schaffen. Das Kompostwerk Lemgo wird von der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe (ABG) betrieben. Aktuell werden hier die Bioabfälle („Grüne Tonne“, Gartenabfälle) aus dem gesamten Gebiet des Kreises Lippe behandelt und aufbereitet.
Zukünftig sollen an diesem Standort neben den bisherigen Abfällen auch die Abfälle aus dem Kreis Herford sowie der Stadt Bielefeld verwertet werden. Für diese interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft ist als Träger die „BioVerwertung Lemgo GmbH“ gegründet worden.
In Rahmen der angestrebten Neuausrichtung der Abfallverwertung ist neben der Nutzung und der Modernisierung der vorhandenen Anlagen bzw. Infrastruktur eine Erweiterung der Betriebsfläche notwendig. Für diese Planungsabsicht mit der Neudarstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und der Zweckbindung „Abfallbehandlungsanlage“ ist eine Änderung des Regionalplans OWL erforderlich.
Vorhabenträgerin gemäß § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW ist die BioVerwertung Lemgo GmbH. Die Stadt Lemgo hat auf Anregung der Vorhabenträgerin einen Antrag auf Änderung des Regionalplans gestellt.
Der geplante Änderungsbereich umfasst zum einen die bestehenden und im Flächennutzungsplan der Stadt Lemgo bereits planerisch gesicherten Flächen des Kompostwerks sowie zum anderen zusätzlich erforderliche Erweiterungsflächen.
Im Regionalplan OWL ist der Standort des Kompostwerks durch das Punktsymbol „Abfallbehandlungsanlage“ gekennzeichnet. Das bestehende Betriebsgelände ist als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)“ festgelegt, der geplante Erweiterungsbereich als „Waldbereich“. Im Rahmen der Änderung soll die gesamte Fläche als „Bereich für die gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) mit der Zweckbindung Abfallbehandlungsanlage“ festgelegt werden. Die im Rahmen einer Änderung des Regionalplans OWL geplante Neudarstellung eines GIB umfasst eine Größe von ca. 11,6 ha, wobei die Fläche des bestehenden Kompostwerks hiervon ca. 5,3 ha einnimmt.
Der geplante Änderungsbereich liegt östlich des Stadtgebietes von Lemgo und nördlich der Bundesstraße B 66. Über die B 66 ist die Anlage bereits verkehrlich erschlossen.
Die Stellungnahmen aus dem Scoping gem. § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wurden ausgewertet. Auf Grundlage der bereits vorhandenen sowie der im Scoping beigebrachten Informationen erfolgte die anschließende Umweltprüfung.
In seiner Sitzung am 27.04.2026 hat der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Dem Beschluss lagen der Planentwurf zur 5. Änderung des Regionalplans OWL mit seinen zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Planbegründung sowie der Umweltbericht zu Grunde. Auf dieser Grundlage wurde das Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW durchgeführt. Der Regionalrat hatte gem. § 13 Abs. 2 S. 1 LPlG NRW als Beteiligungszeitraum einen Monat festgelegt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 12. Mai 2026 bis einschließlich 11. Juni 2026.
Aktuell werden die eingegangen Stellungnahmen fachlich ausgewertet.
Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 5. Änderung des Regionalplans OWL
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
Sobald der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss fasst, erfolgen weitere Informationen an dieser Stelle!
Der 5. Änderung des Regionalplans OWL wird zu gegebener Zeit eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).