4. Änderung des Regionalplans OWL
Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Gemeinde Rödinghausen
4. Änderung des Regionalplans OWL Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Gemeinde Rödinghausen
Die Gemeinde Rödinghausen beabsichtigt im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen. Die vorhabenbezogene Planung zielt dabei darauf ab, mit einer Betriebserweiterung der Firma „Ballerina Küchen“ ein umfangreiches Entwicklungskonzept zu ermöglichen und so den Standort für das im Kreisgebiet Herford bedeutsame Unternehmen zu sichern.
Für diese Planungsabsicht ist eine Neudarstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Regionalplan OWL erforderlich. Parallel zu der Neudarstellung des GIB wird die Rücknahme eines GIB in der Gemeinde Rödinghausen angestrebt. Sowohl für die Neudarstellung als auch für die Rücknahme der GIB ist eine Änderung des Regionalplans OWL erforderlich.
Vorhabenträgerin ist die Firma „Ballerina Küchen“ gemäß § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW. Die Gemeinde Rödinghausen hat auf Anregung der Vorhabenträgerin einen Antrag auf Änderung des Regionalplans gestellt.
Die geplante Änderung des Regionalplans umfasst zwei Teilbereiche in der Gemeinde Rödinghausen (Kreis Herford), im Ortsteil Ostkilver sowie im Ortsteil Bieren. Der geplante Änderungsbereich zur vorhabenbezogenen Neudarstellung als GIB liegt im Ortsteil Ostkilver westlich der Holser Straße L 775, direkt südlich der Bruchstraße (K 39) und östlich der Straße Große Heide in der Gemeinde Rödinghausen. Der geplante Änderungsbereich zur Rücknahme eines GIB liegt im Ortsteil Bieren in der Gemeinde Rödinghausen westlich der Hansastraße L 557 und der Straße Im Loh sowie nördlich der Straße Lohacker beidseitig der Straßen Starenweg und Schierenacker.
Die Größe des Teilbereichs zur Neudarstellung als GIB beträgt ca. 2,4 ha, die Größe des Teilbereichs zur Rücknahme eines GIB beträgt ca. 6 ha.
Die Stellungnahmen aus dem Scoping gem. § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wurden ausgewertet. Auf Grundlage der bereits vorhandenen sowie der im Scoping beigebrachten Informationen erfolgte die anschließende Umweltprüfung.
In seiner Sitzung am 27.04.2026 hat der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Dem Beschluss lagen der Planentwurf zur 4. Änderung des Regionalplans OWL mit seinen zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Planbegründung sowie der Umweltbericht zu Grunde. Auf dieser Grundlage soll nun das Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW durchgeführt werden. Der Regionalrat hat gem. § 13 Abs. 2 S. 1 LPlG NRW als Beteiligungszeitraum einen Monat festgelegt.
Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom
11. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juni 2026.
Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 10.06.2026, elektronisch über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen erfolgen.
Stellungnahmen können zudem in begründeten Fällen ausnahmsweise schriftlich abgegeben werden, und zwar
schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
elektronisch per E-Mail an regionalplanung[at]bezreg-detmold.nrw.de (regionalplanung[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ (vgl. o. a. Link) erfolgen.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form einzureichen.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.
Nach Ablauf der Frist des 10. Juni 2026 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG).
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.
Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 4. Änderung des Regionalplans OWL
Der Auszug aus dem Amtsblatt wird an dieser Stelle veröffentlicht!
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
Sobald der Regionalrat Detmold den Feststellungsbeschluss fasst, erfolgen weitere Informationen an dieser Stelle!