4. Änderung des Regionalplans OWL
Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Gemeinde Rödinghausen
4. Änderung des Regionalplans OWL Vorhabenbezogene Neudarstellung eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Gemeinde Rödinghausen
Die Gemeinde Rödinghausen beabsichtigt im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen. Die vorhabenbezogene Planung zielt dabei darauf ab, mit einer Betriebserweiterung der Firma „Ballerina Küchen“ ein umfangreiches Entwicklungskonzept zu ermöglichen und so den Standort für das im Kreisgebiet Herford bedeutsame Unternehmen zu sichern.
Für diese Planungsabsicht ist eine Neudarstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Regionalplan OWL erforderlich. Parallel zu der Neudarstellung des GIB wird die Rücknahme eines GIB in der Gemeinde Rödinghausen angestrebt. Sowohl für die Neudarstellung als auch für die Rücknahme der GIB ist eine Änderung des Regionalplans OWL erforderlich.
Vorhabenträgerin ist die Firma „Ballerina Küchen“ gemäß § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW. Die Gemeinde Rödinghausen hat auf Anregung der Vorhabenträgerin einen Antrag auf Änderung des Regionalplans gestellt.
Die geplante Änderung des Regionalplans umfasst zwei Teilbereiche in der Gemeinde Rödinghausen (Kreis Herford), im Ortsteil Ostkilver sowie im Ortsteil Bieren. Der geplante Änderungsbereich zur vorhabenbezogenen Neudarstellung als GIB liegt im Ortsteil Ostkilver westlich der Holser Straße L 775, direkt südlich der Bruchstraße (K 39) und östlich der Straße Große Heide in der Gemeinde Rödinghausen. Der geplante Änderungsbereich zur Rücknahme eines GIB liegt im Ortsteil Bieren in der Gemeinde Rödinghausen westlich der Hansastraße L 557 und der Straße Im Loh sowie nördlich der Straße Lohacker beidseitig der Straßen Starenweg und Schierenacker.
Die Größe des Teilbereichs zur Neudarstellung als GIB beträgt ca. 2,4 ha, die Größe des Teilbereichs zur Rücknahme eines GIB beträgt ca. 6 ha.
Die Stellungnahmen aus dem Scoping gem. § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wurden ausgewertet. Auf Grundlage der bereits vorhandenen sowie der im Scoping beigebrachten Informationen erfolgte die anschließende Umweltprüfung.
In seiner Sitzung am 27.04.2026 hat der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Dem Beschluss lagen der Planentwurf zur 4. Änderung des Regionalplans OWL mit seinen zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Planbegründung sowie der Umweltbericht zu Grunde. Auf dieser Grundlage wurde das Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW durchgeführt. Der Regionalrat hatte gem. § 13 Abs. 2 S. 1 LPlG NRW als Beteiligungszeitraum einen Monat festgelegt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 12. Mai 2026 bis einschließlich 11. Juni 2026.
Aktuell werden die eingegangen Stellungnahmen fachlich ausgewertet.
Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 4. Änderung des Regionalplans OWL
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
Der 4. Änderung des Regionalplans OWL wird zu gegebener Zeit eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).