Wohnraumkontrollen in der Fleischindustrie – Bilanz Kreis Gütersloh

Detmold (20. Mai 2020). Grundlage der aktuellen Gesamtüberprüfung von Sammelunterkünften und gemeinschaftlicher Unterbringung für Beschäftigte von Werkvertragsnehmern der Fleischindustrie ist ein entsprechender Erlass des MAGS. Die Überprüfung bezieht sich auf alle Standorte solcher Unterkünfte in ganz Nordrhein-Westfalen. Sie haben an Standorten mit mehreren Wohnungen sowie in Ballungsräumen begonnen und sind anschließend zu weiteren Standorten übergegangen.

20.05.2020

Im Regierungsbezirk Detmold haben Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold zwischen Montag, 11. Mai, und Montag, 18. Mai, gemeinsam mit Mitarbeitern der lokalen Ordnungsbehörden die Unterkünfte von Beschäftigten von Werkvertragsnehmern im Kreis Gütersloh überprüft. Die Einrichtungen befinden sich in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Verl, Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel, Langenberg und Rietberg. Etwa 410 Wohnungen wurden kontrolliert, für jede Wohnung sind mehrere Personen gemeldet.

Bei vielen Unterkünften stellten die Kontrolleure leichte Mängel fest, darunter auch Hygienemängel. Dazu gehörte zum Beispiel der fehlende Abstand zwischen den Schlafstätten, fehlende Reinigungs- Trocknungs- und Desinfektionsmöglichkeiten oder die geringfügige Überbelegung der Unterkunft bezogen auf die Grundfläche. Ein Teil der Mängel konnte direkt vor Ort beseitigt werden. Alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden abgearbeitet.

In einem Wohnhaus mit insgesamt 20 Appartements in Gütersloh stellten die Kontrolleure in zwei dieser Appartements hygienische Mängel sowie vor dem Hintergrund von Abstandsregelungen eine zu hohe Bewohnerzahl fest und ordneten eine Räumung an. Die insgesamt zwölf Bewohner konnten umgehend in andere freistehende Appartements im Haus ziehen.

Weitere Einzelheiten zu den kontrollierten Unterkünften unterliegen rechtlichen Regelungen (Datenschutz, Schutz von Geschäftsgeheimnissen u.ä.) und dürfen von der Bezirksregierung nicht ohne Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin weitergegeben werden. Diese Zustimmung liegt nicht vor.