Umbau des Roten Hauses abgeschlossen

Detmold (30. April 2024). Der Umbau des Roten Hauses in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Bad Driburg ist abgeschlossen. Die Weberhaus Nieheim gGmbH (Kolping) als Eigentümerin und Bauherrin hat das Gebäude an die Bezirksregierung zur Nutzung übergeben. Vorgesehen ist, im Laufe des Monats Mai schrittweise mit der Belegung zu starten. Die Kapazität des Gebäudes soll wie geplant bis zu 200 Plätze betragen.  

30.04.2024

Landeseigene Flüchtlingsunterkunft in Bad Driburg

Die Bauarbeiten haben im Herbst 2022 begonnen. Das Gebäude war bis dahin nicht genutzt worden. Es umfasst neben Erdgeschoss und Keller drei Obergeschosse. Das Rote Haus wurde zunächst teilweise entkernt und anschließend umgebaut. Die Arbeiten haben nicht den Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung im Haupthaus und im ehemaligen Schwesternwohnhaus beeinträchtigt. 

Das Gebäude mit insgesamt rund 4.000 Quadratmeter Fläche verfügt über circa 60 Bewohnerzimmer sowie mehrere Gemeinschafts- und Schulungsräume. Die Kapazität der ZUE wird nach vollständiger Inbetriebnahme des Roten Hauses 500 Plätze (zuvor 300 Plätze) betragen. Aktuell wohnen 270 Schutzsuchende in der Unterkunft. Die Bewohnerschaft setzt sich aus 30 Nationalitäten zusammen.

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt Bad Driburg die im Roten Haus geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote zu 100 Prozent angerechnet. Bei einer Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die Bewohner der ZUE in Bad Driburg innerhalb des Landes NRW verteilt. Beide Verteilverfahren organisiert die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen ihrer landesweiten Zuständigkeit.

Trägerin der ZUE in Bad Driburg ist die Bezirksregierung Detmold. Um die Betreuung der Geflüchteten kümmert sich im Auftrag der Bezirksregierung die Weberhaus Nieheim gGmbH. Für die Sicherheit sorgt das Unternehmen All Service.

Vertiefende Informationen

Kommunen und das Land NRW sind weiterhin gefordert, Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Land und Kommunen bilden dabei eine Verantwortungsgemeinschaft. Das Land ist für die Aufnahme und eine erste Unterbringung der Asylsuchenden, die Kommunen für die dauerhafte Unterbringung zuständig. Um die Kommunen und auch die Zivilgesellschaft in der aktuellen Situation in dieser Aufgabe zu unterstützen, werden die Unterbringungskapazitäten in den Landeseinrichtungen erhöht. Landesunterkünfte reduzieren die Belastung der kommunalen Familie. Gemäß Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen deshalb 41.000 Plätze in Landesunterkünften als Unterbringungskapazitäten in ganz Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Davon müssen im Regierungsbezirk Detmold rund 5.000 Plätze bis Ende 2024 aktiv vorgehalten werden. Der Regierungsbezirk Detmold leistet hier gemäß der Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden von Ende September seinen Anteil und trägt mit dem Start des Roten Hauses in der ZUE in Bad Driburg zur Stabilisierung des Landesaufnahmesystems bei.