Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit sehr heterogenen Lernvoraussetzungen ist der Regelfall in einem inklusiven Schulsystem und an vielen Schulen Nordrhein-Westfalens längst Realität. Schüler*innen, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, wird immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Ein Wechsel an eine Förderschule erfolgt in der Regel nur, wenn Eltern dies wünschen.