Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erhalten bei der Bezirksregierung ihre Approbation bzw. Berufserlaubnis. In Gesundheitsfachberufen stellt die Bezirksregierung die Qualität der Ausbildung sicher, zum Beispiel durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätten.