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Betriebssicherheit / Anlagensicherheit / Überwachungsbedürftige Anlagen
Abhängig von der Größe bzw. Kapazität (und damit dem Gefahrenpotential) schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen Teil der überwachungsbedürftigen Anlagen einen Erlaubnisvorbehalt vor.