Nutzung des Flughafens in Gütersloh – Widerspruch der BImA stattgegeben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat der im Regionalplan OWL vorgesehenen Nutzung der Flächen des ehemaligen Flughafens in Gütersloh widersprochen. Die BImA ist zum Widerspruch nach dem Raumordnungsgesetz berechtigt. Diesem Widerspruch hat die Bezirksregierung Detmold nach eingehender Prüfung nun stattgegeben.
Dadurch ist die BImA nicht an die Festlegungen der Fläche im Regionalplan OWL als Bereich für die gewerbliche und industrielle Nutzung sowie an die Festlegung als Bereich zum Schutz der Natur gebunden. Sie kann damit die Fläche anderweitig als im Regionalplan OWL festgelegt, mit Blick auf eine weitere militärische Nutzung wieder nutzbar machen. Der Widerspruch wurde durch die Bezirksregierung Detmold intensiv geprüft mit dem Ergebnis, dass dieser sowohl formell als auch materiell gerechtfertigt ist.
Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen und der sich verändernden Sicherheitslage sowie der besonderen Standorteigenschaften hat die BImA gegenüber der Bezirksregierung nachvollziehbar dargelegt, dass die Flächen weiter für eine militärische Nutzung vorgehalten werden sollen. Das Offenhalten einer weiteren militärischen Nutzung hat für die BImA derzeit Priorität.
Die Bezirksregierung Detmold hat die an der Entwicklung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes beteiligten Kommunen Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel und Gütersloh sowie den Kreis Gütersloh über die Entscheidung zum Widerspruch informiert. Mit Blick auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung und Bereitstellung von Wirtschaftsflächen in der Teilregion ist die Bezirksregierung Detmold mit den betroffenen Kommunen und dem Kreis Gütersloh in einem Austausch. Sie wird diesen Prozess im Dialog eng begleiten und beraten.
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