Landeseigene Flüchtlingsunterkunft in Rheda-Wiedenbrück

Detmold (24. September 2024). Die Bezirksregierung Detmold ist mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück über die mögliche Schaffung einer Flüchtlingsunterkunft im Gespräch. Die Vorplanung der Bezirksregierung sieht vor, zum Sommer 2025 schutzsuchende Menschen in einer Landesunterkunft unterzubringen. 

24.09.2024

Bezirksregierung tauscht sich mit der Stadt aus

Auf dem Stadtgebiet soll eine Unterkunft in Containerbauweise errichtet werden. Sie wird für bis zu 450 Menschen vorgeplant. 

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden einer Kommune die in der landeseigenen Unterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote vollständig angerechnet. Für die Stadt Rheda-Wiedenbrück vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.

Die in Landesunterkünften untergebrachten Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter unterliegen während der Unterbringung in Landesunterkünften nicht der Schulpflicht, sie besuchen dementsprechend nicht die örtlichen Schulen. Die Schulpflicht gilt erst, wenn Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt worden sind.