Bezirksregierung verlängert Nutzung der Flüchtlingsunterkunft
Jugendherberge: Unterbringung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter
Detmold (25. November 2020). Die Bezirksregierung Detmold wird in der Jugendherberge in Bielefeld-Mitte weiterhin bis Ende Februar 2021 zeitlich befristet eine geringe Zahl besonders schutzbedürftiger Geflüchteter unterbringen. Die vorübergehende Nutzung über den Monat Oktober hinaus wurde mit dem Landesverband Westfalen-Lippe des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) vereinbart.
Mithilfe der Jugendherberge hat die Bezirksregierung einen speziellen Schutzraum der Gesundheitsfürsorge geschaffen. Damit soll einer möglichen Ausbreitung des Corona-Virus vorgebeugt werden. Bei den Bewohnern handelt es sich um geflüchtete Menschen mit Vorerkrankungen, zum Beispiel Herzerkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem. Aufgrund solcher bereits bestehender Beeinträchtigungen sind diese Geflüchteten sehr verletzbar und müssen angemessen Schutz und Sicherheit erfahren. In der Jugendherberge werden keine Asylsuchenden aufgenommen, die an Corona erkrankt sind. Neu ankommende Geflüchtete werden nach Maßgabe der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes untersucht. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) betreut die Geflüchteten in der Jugendherberge.
In der Jugendherberge sind aktuell 63 Personen untergebracht. Die Bewohnerschaft setzt sich aus zwölf Nationalitäten zusammen. Ein Großteil der Menschen kommt aus Syrien, Irak und Afghanistan.
Die Bezirksregierung nutzt die Jugendherberge seit April 2020 als Unterkunft für Geflüchtete.
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