Bezirksregierung eröffnet Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz (B 64n)
Detmold/Herzebrock-Clarholz. Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz. Die geplante B 64n schließt als Ortsumgehung westlich von Clarholz an die vorhandene B 64 und östlich von Herzebrock an die bestehende B 64-Umgehung von Rheda-Wiedenbrück an.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt. Die B 64n ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und mit der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ eingestellt. Straßen.NRW plant demnach südlich der Gemeinde Herzebrock-Clarholz eine Umgehungsstraße, die mit der vorhandenen B 64 verknüpft werden soll. Im Verlauf der Strecke ergibt sich zudem ein Anschluss an die K 13 (Samtholzstraße) sowie ein Anschluss an die K 52 (Möhlerstraße).
Östlich von Clarholz überquert die geplante Ortsumgehung den Axtbaches und schwenkt nach Süden sowie kreuzt anschließend die L 806. Dem Verlauf des Axtbaches zunächst nach Südosten folgend, führt die neue Strecke auf Höhe der Anschlussstelle K 52 nach Osten und mündet schließlich in nordöstlicher Richtung in die B 64-Umgehung Rheda-Wiedenbrück.
Die B 64n Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz soll durchgängig in der „2+1 Betriebsform“ mit abwechselnder Überholspur gebaut werden. Die mittlere Spur kann so in beiden Fahrtrichtungen im Wechsel als Überholstrecke genutzt werden. Dadurch soll der Verkehr entzerrt und somit eine höhere Reisegeschwindigkeit und Verkehrssicherheit erreicht werden.
Heike Schönfeld, Leiterin des Dezernates Verkehr bei der Bezirksregierung Detmold, erklärt: „Das Vorhaben wird in einem bürgernahen und transparenten Verfahren durch die Bezirksregierung geprüft. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die jetzt erfolgende Planauslegung.“ Auch Naturschutzvereinigungen und Behörden, die die Planung betrifft, können ihre Stellungnahmen abgeben.
Die Planunterlagen liegen vom 21. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 aus, sie sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren online einzusehen. Bei Bedarf können die Unterlagen auf leichter zugänglichen Wegen zur Verfügung gestellt werden. Anfragen dazu können per Mail an die Bezirksregierung Detmold (post25[at]brdt.nrw.de (post25[at]brdt[dot]nrw[dot]de)) gerichtet werden. Maßgeblich sind jedoch die veröffentlichten Dokumente auf der Internetseite.
Einwendungen können bis zum 20. Januar 2025 erhoben werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold.
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