BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Bezirksregierung beginnt Planfeststellungsverfahren zur 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen (Elbe-Lippe-Leitung Süd)

Unterlagen ab 12. Mai online

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren der 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen (Elbe-Lippe-Leitung Süd). Die Planunterlagen sind vom 12. Mai bis 11. Juni 2025 online auf der Webseite der Bezirksregierung einsehbar. Einwendungen können bis zum 25. Juni 2025 erhoben werden.

08.05.2025

Mit dem Vorhaben soll sich die Übertragungskapazität zwischen den Umspannwerken (UW) Ovenstädt, Eickum und Bechterdissen erhöhen. Dies soll durch eine Umbeseilung der Bestandsleitung auf sogenannte Hochtemperaturseile von bisher 2.800 Ampere auf 4.000 Ampere je Stromkreis erfolgen. Der Einsatz von Freileitungsprovisorien ist vorgesehen. Die Firma TenneT TSO GmbH hat auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes als Vorhabenträgerin bei der Bezirksregierung die Planfeststellung beantragt. 

Von der Maßnahme sind die Städte bzw. Gemeinden Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Bielefeld, Enger, Herford, Hiddenhausen, Hille, Hüllhorst, Kirchlengern, Leopoldshöhe, Löhne, Minden und Petershagen betroffen.

Heike Schönfeld, Leiterin des zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung, betont: „Die Bezirksregierung wird das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren prüfen. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit: Alle, die von dem geplanten Vorhaben betroffen sind, können Einwendungen erheben.“ Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung können auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben.

Die Planunterlagen werden vom 12. Mai bis 11. Juni 2025 auf der Webseite der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren einsehbar sein. Einwendungen können bis zum 25. Juni 2025 an die E-Mail-Adresse PFV25[at]bezreg-detmold.nrw.de (PFV25[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de), postalisch oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold oder den jeweiligen Städten und Gemeinden erhoben werden.

Weitere Details zur Auslegung und Möglichkeiten der Abgabe von Einwendungen bzw. Stellungnahmen können den ortsüblichen Bekanntmachungen der betroffenen Städte bzw. Gemeinden sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de/service/bekanntmachungen-amtsblaetter  im Amtsblatt Nr. 18 vom 28.04.2025 entnommen werden.