Planfeststellungsverfahren "Nördliche Entlastungsstraße" in Herzebrock-Clarholz

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau von Gemeindestraßen zur „Nördlichen Entlastungsstraße“ in Herzebrock-Clarholz, Gemarkung Herzebrock (Kreis Gütersloh)

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat mit Schreiben vom 27.01.2014 - in der Fassung vom 02.06.2015 -  für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Die „Nördliche Entlastungsstraße“ soll auf einer Länge von rd. 1,7 km nördlich der Ortslage Herzebrock die K 10 (Quenhorner Straße) mit dem Postweg verbinden. Hierdurch soll eine Entlastung des Ortskerns erreicht werden. Die Trasse folgt im Wesentlichen vorhandenen Wirtschaftswegen. Die bestehenden Straßen „Weißes Venn“ und „Wachfuß“ sollen ausgebaut werden, die Anbindung an das vorhandene Straßennetz über Kreisverkehre erfolgen. Straßenbegleitend ist an der K 10 (Quenhorner Straße) ein Geh- und Radweg von rd. 0,2 km geplant, der im Südosten an den Geh- und Radweg an der K 14 (Groppeler Straße) angebunden werden soll.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 19.08. bis 18.09.2015 im Rathaus der Gemeinde Herzebrock-Clarholz öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegen. Unabhängig davon sind die Planunterlagen mit Auslegungsbeginn auch im Internet (Link siehe unten) zugänglich gemacht worden. Bis zum Ablauf der zweiwöchigen Einwendungsfrist, d. h. bis zum 02.10.2015, sind ca. 380 Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben worden. Diese wurden zwischenzeitlich zur Gegenäußerung an die Gemeinde als Vorhabenträgerin weitergereicht. Sobald deren Gegenäußerung vorgelegt wird, wird sie den Einwendern übersandt und ein Erörterungstermin anberaumt.

 

Die Planunterlagen können hier eingesehen werden.