Planfeststellungsverfahren Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück (Stadtteil Wiedenbrück) im Kreis Gütersloh

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 12.04.2016 - in der Fassung vom 27.09.2016 – das Planfeststellungsverfahren für den Ringschluss Südring im Stadtteil Wiedenbrück eingeleitet.

Die 1,25 km lange Neubaustrecke soll sowohl den historischen Stadtkern Wiedenbrücks verkehrlich entlasten als auch neue Siedlungsbereiche an das Hauptverkehrsstraßennetz Wiedenbrücks anbinden. An der Nordseite der Neubaustrecke ist ein Geh-/Radweg geplant und an der Südseite Lärmschutzanlagen. Am Bauanfang (Kreuzung K 1, Lippstädter Straße) sowie am Bauende (K 9, Rietberger Straße) sind Kreisverkehrsplätze vorgesehen. Die Neubaustrecke kreuzt den Hamelbach am Bauanfang sowie im weiteren Verlauf die Ems. Für die Emsquerung soll der Bau  eines Brückenbauwerkes erfolgen.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 07.11.2016 bis zum 06.12.2016 im Rathaus der Stadt Rheda-Wiedenbrück zur Einsichtnahme ausgelegen und wurden parallel dazu auf dieser Seite im Internet zugänglich gemacht. Bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist konnten Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.

Insgesamt sind inkl. Sammeleinwendungen 164 Einwendungen erhoben worden. Sie wurden der Vorhabenträgerin mit der Aufforderung zugeleitet, sie (und auch die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentliche Belange, die parallel zu den Einwendungen eingegangen sind) auszuwerten und, soweit die Planung nicht aktualisiert wird, der Bezirksregierung Detmold als Planfeststellungsbehörde eine Gegenäußerung zu den Einwendungen zuzuleiten.

Mit Schreiben vom 30.05.2018 hat die Vorhabenträgerin daraufhin zunächst mit einem sog. „Deckblatt“ diverse Planänderungen in das Verfahren eingebracht. Von diesen Planänderungen betroffene Dritte bzw. Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend informiert worden und haben die Gelegenheit erhalten, Einwendungen zu erheben oder Stellungnahmen abzugeben.

Auch die zum Deckblatt eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind der Vorhabenträgerin zur Auswertung und Gegenäußerung zugeleitet worden.

Nach Vorlage der Gegenäußerungen hat die Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 23.08.2021 und durch öffentliche Bekanntmachung zum Erörterungstermin eingeladen. Am 09.09. und 10.09.2021 fand der Erörterungstermin statt, bei dem alle die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert wurden. Das Anhörungsverfahren war damit abgeschlossen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie nach abschließender Prüfung der Planunterlagen und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold am 10.10.2023 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, mit dem der Vorhabenträgerin diverse Auflagen gemacht werden. Er wird den Einwenderinnen und Einwedern öffentlich zugestellt und zusammen mit den Unterlagen in den beiden Wochen vom 31.10. bis 14.11.2023 öffentlich ausgelegt. Die Details zur Auslegung werden rechtzeitig ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss allen Betroffenen gegenüber als zugestellt. 

Innerhalb eines Monats nach der Zustellung kann der Beschluss beim Verwaltungsgericht in Minden angefochten werden.

Planunterlagen: siehe hier

Planunterlagen Deckblatt: siehe hier

Planfeststellungsbeschluss: siehe hier

Stand: Oktober 2023