Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Jöllenbecker Straße im Abschnitt Drögestraße bis Splittenbrede in Bielefeld (Stadtbahnlinie 3)
Die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG mbH), Jahnplatz 5, 33602 Bielefeld, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Regelungen der §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beantragt.
Die BBVG mbH plant, die Stadtbahnlinie 3 in Bielefeld vollständig barrierefrei und für den Betrieb mit den modernen Stadtbahnfahrzeugen „Vamos“ auszubauen. Gegenstand der Planung ist der Umbau der Jöllenbecker Straße zwischen Drögestraße und Splittenbrede in Bielefeld-Schildesche auf einer Länge von rd. 1,75 km. Der Umbau ist im Wesentlichen verbunden mit einer Sanierung des Straßenbelags einschließlich der oberflächennahen Leitungen, der Neuordnung von fließendem und ruhendem Verkehr sowie der Neugestaltung der Stadtbahnfahrwege und Haltestellen der Stadtbahnlinie 3 (u. a. Barrierefreiheit, Anpassung auf neue Fahrzeuge). Dazu erfolgt insbesondere der Neubau von 2 Hochbahnsteigen an den Haltestellen „Lange Straße“ und „Voltmannstraße“ zur Gewährleistung des barrierefreien Systemzugangs sowie die Verlängerung des bestehenden Hochbahnsteiges „Auf der Hufe“ für den Einsatz der neuen Stadtbahnfahrzeuge. Im Verlauf der Jöllenbecker Straße ist der Streckenausbau im Abschnitt zwischen der Tunnelrampe südlich der Haltestelle „Auf der Hufe“ und der Endhaltestelle/Wendeschleife „Babenhausen Süd“ geplant. Weitere Planungsziele sind die Verringerung bestehender funktionaler und baulicher Mängel für den Rad- und Fußgängerverkehr, die gestalterische und optische Aufwertung der bestehenden Hochbahnsteige, die Ertüchtigung der Fahrleitungsanlage und die Erneuerung sämtlicher Licht- und Fahrsignalanlagen.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgte für die Einleitung des Verfahrens die Durchführung der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag im Technischen Rathaus der Stadt Bielefeld in der Zeit vom 16.01.2024 bis 15.02.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen konnten anschließend bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das war bis zum 29.02.2024, bei der Bezirksregierung Detmold oder bei der Stadt Bielefeld erhoben werden. Es sind insgesamt 64 Einwendungen (davon 2 Sammeleinwendungen) und 22 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen.
Sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, die parallel beteiligt wurden, wurden anschließend der BBVG zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme (Gegenäußerung) zugeleitet. Diese hat die Gegenäußerungen erarbeitet und sie an die Bezirksregierung gesandt.
Das Planfeststellungsverfahren wird nun mit einem Erörterungstermin am 21.05.2025 fortgesetzt. In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Weitere Informationen zu dem Erörterungstermin können der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold und der ortsüblichen Bekanntmachung der Stadt Bielefeld entnommen werden.
Erst nach der Erörterung wird die Bezirksregierung Detmold unter Einbeziehung aller Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins nach sorgsamer Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eine abschließende Entscheidung in dem Planfeststellungsverfahren treffen. Die Entscheidung wird somit nicht im Erörterungstermin getroffen.
Stand: Mai 2025