BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neue Gasversorgungsleitung von Wardenburg nach Drohne

Bezirksregierung Detmold eröffnet Planfeststellungsverfahren

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren für eine Gasversorgungsleitung zwischen Wardenburg und Drohne auf dem Gebiet der Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke. Die Planunterlagen sind vom 24. Juni bis einschließlich 23. Juli 2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold einsehbar. Einwendungen sind bis zum 23. August 2024 möglich.

14.06.2024

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat das Planfeststellungsverfahren auf nordrhein-westfälischer Seite Anfang Mai bei der Bezirksregierung Detmold beantragt. Die Firma plant, die Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) zu errichten und zu betreiben. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Leitung Nr. 58 der Norddeutschen Erdgas-Transversale (NETRA) () verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, um verflüssigtes Erdgas (LNG – Liquified Natural Gas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne zu transportieren. Die neu geplante Leitung soll ca. 90 Kilometer lang sein, wird einen Durchmesser von einem Meter haben und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW ist rund fünf Kilometern lang und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur Gasdruckregel- und Messanlage Drohne in der Gemeinde Stemwede.

Heike Schönfeld, Leiterin des Dezernates Verkehr bei der Bezirksregierung Detmold, betont: „Die Bezirksregierung prüft das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die jetzt eingeleitete Planauslegung. Alle, die von dem geplanten Vorhaben betroffen sind, können Einwendungen erheben.“

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung können auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Die Dokumente sind abrufbar unter www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren. Bei Bedarf können die Unterlagen auf leichter zugänglichen Wegen zur Verfügung gestellt werden, in der Regel auf einem elektronischen Speichermedium. Anfragen dazu können per Mail an die Bezirksregierung Detmold (post25[at]bezreg-detmold.nrw.de (post25[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)) gerichtet werden. Maßgeblich sind jedoch die bereit gestellten Dokumente auf der Internetseite.