BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 64n – Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz

Mit Schreiben vom 24.05.2024 beantragte der Landesbetrieb Straßenbau die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz auf dem Gebiet der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

Die dem Antrag beigefügten Planunterlagen sind anschließend noch ergänzt, geändert und angepasst worden und lagen im Oktober 2024 der Planfeststellungsbehörde in der auszulegenden Fassung vor. 

Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Neubau der südlich von Herzebrock-Clarholz verlaufenden B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz und beginnt östlich von Clarholz durch Einschleifung mit der vorhandenen B 64. Im Verlauf der Strecke ergibt sich ein Anschluss an die K 13 (Samtholzstraße) sowie ein Anschluss an die K 52 (Möhlerstraße). Zu Beginn der geplanten Ortsumgehung verschwenkt diese nach Überquerung des Axtbaches nach Süden und quert anschließend die L 806. Dem Verlauf des Axtbachs zunächst nach Südosten folgend, schwenkt die Ortsumgehung auf Höhe der Anschlussstelle K 52 nach Osten und mündet schließlich in nordöstlicher Richtung in die B 64 Umgehung Rheda-Wiedenbrück.

Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 8,9 km zuzüglich einem ca. 0,565 km langen Ausbau der B 64 und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem:

  • die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 64n mit der B 64 (alt) westlich von Clarholz, der K 13 „Samtholzstraße“, der K 52 „Möhlerstraße“ und der B 64 (alt) östlich von Herzebrock,

  • dreizehn Brückenbauwerke zur Überführung der Hemfelder Straße, zu Unterführung des Mühlenbachs (alter Axtbach), zur Überführung der B 64 (alt) / Deutsche Bahn, zur Unterführung der L 806 unter die B 64n, zur Überführung Langemersch über die B 64n, zur Überführung der B 64n über die K 13 „Samtholzstraße“, zur Unterführung des Wirtschaftswegs „Heitmannsweg“ unter der B 64n, zur Überführung der B 64n über die K 52 „ Möhlerstraße“, zur Überführung des Wirtschaftswegs „Merschholz“ über die B 64n, zur Unterführung zweier namenloser Gewässers unter der B 64n, zur Überführung der „Brocker Straße“ über die B 64n und zur Überführung der B 64n über die B 64 (alt) und die Bahnlinie,

  • die Errichtung der Entwässerungsanlagen,

  • vier Schutzwände bzw. Überflughilfen im Bereich der Unterführung der L 806, der Überführung „Langenmersch“, der Überführung „Merschholz“ und der Überführung der „Brocker Straße“,

  • die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie 

  • alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. 

Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen 

-    Beelen im Kreis Warendorf, Flur 10, 12,

-    Clarholz in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Flur 17, 20, 21, 22, 24, 25, 27

-    Herzebrock in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Flur 20, 31, 32, 33, 35, 37, 38, 39, 40, 45

-    Rheda in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Flur 3.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 21.11.2024 bis zum 20.12.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme gem. § 17 a Abs. 3 FStrG öffentlich aus. Die Auslegung erfolgte durch Veröffentlichung der Unterlagen ab dem 21.11.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold: www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren (Pfad: Bundesstraßen > B 64n Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz). Gemäß § 27a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt der entsprechenden Bekanntmachung veröffentlicht. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die elektronische Veröffentlichung maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung verlängert diese nicht. Davon unabhängig wurden die Bekanntmachung und die Planunterlagen auch über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben (Adresse: https://www.uvp-verbund.de/nw) bekannt gemacht.

 

An die Auslegung der Planunterlagen schloss sich eine einmonatige Einwendungsfrist an.  Bis zum 20.01.2025 konnten bei der Bezirksregierung Detmold Einwendungen gegen den Plan zum Neubau der B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz erhoben werden. Auf die Möglichkeit, Einwendungen in elektronischer Form per E-Mail an post25[at]brdt.nrw.de (post25[at]brdt[dot]nrw[dot]de) zu übermitteln, wurde in der Bekanntmachung hingewiesen. In der Bekanntmachung wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen.

 

Sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, die parallel beteiligt wurden, wurden dem Vorhabenträger, also dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme (Gegenäußerung) zugeleitet.

 

Das Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde wird fortgesetzt, sobald diese Gegenäußerungen vorliegen.

Wenn eine Änderung der Planung notwendig wird, erfolgt ein so genanntes Deckblattverfahren. Hierzu ist derzeit noch keine Aussage möglich. 

Wann und in welcher Form eine Erörterung stattfindet, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

 

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird (erst) nach Abschluss des Anhörungsverfahrens unter Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.

Stand: Februar 2025