Anordnung von nachträglichen Schutzmaßnahmen für vom Lärm betroffene Anlieger der A 33 im Bereich Paderborn-Wewer

Das Verkehrsaufkommen auf der A 33 im Kreis Paderborn hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Damit einher geht die zunehmende Belastung der Anwohner mit von der Autobahn ausgehendem Lärm. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht die Möglichkeit vor, auf Antrag unter bestimmten engen Voraussetzungen auch nach Eröffnung der jeweiligen Streckenabschnitte nachträgliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Anwohner anzuordnen. Aus dem Bereich Paderborn Wewer wurden 219 Anträge auf nachträglichen Lärmschutz registriert. Es schloss sich eine komplexe Prüfung an, wobei sowohl die tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Lärmsteigerungen zu untersuchen waren wie auch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen an nachträglichen Lärmschutz. Dabei erfolgte eine Betrachtung jedes einzelnen Schutzobjektes, also jedes Gebäudes, mit den individuellen Auswirkungen des Lärms.

Für den Bereich Paderborn Wewer hat die Prüfung einen Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen ergeben. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger der Straßenbaulast wurde durch Ergänzungsbeschluss verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu umzusetzen.

Eine Abschrift des Ergänzungsbeschlusses finden Sie hier.

Für weitere Gebiete entlang der A 33 (Hövelhof, Borchen) sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen.

Stand: August 2020