Anordnung von nachträglichen Schutzmaßnahmen für vom Lärm betroffene Anlieger der A 33 im Bereich Paderborn-Borchen

Aufgrund des massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens auf der A 33 im Kreis Paderborn ist die Belastung der Anwohner durch den vom Straßenverkehr ausgehenden Lärm ebenfalls massiv gestiegen. Unter engen Voraussetzungen bestehen auch nach der Verkehrsfreigabe rechtliche Möglichkeiten, zusätzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Anwohner anzuordnen. Im Jahr 2014 konnten so für den Bereich Paderborn Wewer Anordnungen zur Installation von zusätzlichen Lärmschutzwänden getroffen werden. Auch aus dem Gebiet der Gemeinde Borchen (vor allem Alfen und Kirchborchen-Gallihöhe) wurden für insgesamt 329 Gebäude Anträge auf Anordnung nachträglicher Schutzmaßnahmen gestellt. Es schlossen sich aufwändige Prüfungen an, inwieweit ein Anspruch auf nachträgliche Schutzmaßnahmen besteht und wie diese evtl. Anspruch zu erfüllen ist.

Im Ergebnis konnten auch für Kirchborchen und Alfen umfangreiche Anordnungen erfolgen, die für die beiden Ortsteile eine spürbare Verbesserung der Lärmsituation bringen werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger der Straßenbaulast wurde durch Ergänzungsbeschluss verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung  umzusetzen.

Der Ergänzungsbeschluss mit den festgestellten Unterlagen kann hier eingesehen werden.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 07.07.2016 finden Sie hier.

Stand: August 2020