Luftreinhalteplan Paderborn tritt in Kraft

Detmold (30. Juli 2020). Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Paderborn tritt am 1. August 2020 in Kraft. Darauf weist die Bezirksregierung Detmold hin. Die festgeschriebenen Maßnahmen sollen das Niveau der Stickstoffdioxidbelastung dauerhaft verringern. Der Luftreinhalteplan gilt unbefristet. Er kann vom 31. Juli bis 13. August bei der Stadt Paderborn und der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden und ist zudem dauerhaft im Internet veröffentlicht. 
 

30.07.2020

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Nachrüstung der Linienbusflotte mit so genannter SCR-Technik. Außerdem soll der öffentliche Personennahverkehr gefördert werden. Hierzu verbessert die Stadt Paderborn das Tarif- und Ticketsystem, strukturiert das Linien- und Bedienangebot um und weitet es aus. Nicht zuletzt optimiert die Stadt die Schaltungen der Lichtsignalanlagen in der Innenstadt. Auf diesem Weg sollen Bus- sowie Fuß- und Radverkehr verbessert werden.


Auch die Elektromobilität bekommt einen höheren Stellenwert. So erarbeitet die Stadt Paderborn ein Lade-Infrastrukturkonzept, um so die Ausweitung der Elektromobilität vorzubereiten. Darüber hinaus baut die Stadt Paderborn fußgänger- und fahrradfreundliche Infrastruktur neu und erweitert sie.


Ein Teil der Maßnahmen ist bereits umgesetzt. Hierzu zählt unter anderem die Nachrüstung der Linienbusflotte mit SCR-Technik. So konnte bereits im Jahr 2019 eine deutliche Minderung der Stickstoffdioxid-Belastungen erreicht werden. Die Jahresmittewerte 2019 an den Messstellen Paderborn liegen an der Bahnhofstraße (Passivsammler) bei 40 Mikrogramm, an der Friedrichstraße (Passivsammler) bei 38 Mikrogramm sowie in Schloss Neuhaus (Passivsammler) bei 34 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Jede Verringerung der Belastung ist mit einem Gesundheitsgewinn für die Bevölkerung verbunden.


Einsicht in Planunterlagen vor Ort bis 13. August möglich


Der Luftreinhalteplan ist beim Stadtplanungsamt der Stadt Paderborn, am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn sowie im Dienstgebäude Bielefeld der Bezirksregierung Detmold, Stapenhorststraße 62, ausgelegt. Die persönliche Einsichtnahme in den Entwurf des Luftreinhalteplans Paderborn an den v. g. Auslegungsorten ist aufgrund der erforderlichen Corona-Schutz- und Hygienemaßnahmen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den Rufnummern 05251 / 881-1450 (Stadt Paderborn, Planungsamt) und 05231 / 71-5305 (Bezirksregierung Detmold) möglich. 


Darüber hinaus wird der Luftreinhalteplan Paderborn ab dem 31. Juli auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit dort dauerhaft zur Verfügung.


Hintergrund zum Verfahren


Die Bezirksregierung Detmold hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Paderborn sowie unter Mitwirkung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-rhein-Westfalen (LANUV) den fortzuschreibenden Luftreinhalteplan Paderborn zur weiteren Minderung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid im Paderborner Stadtgebiet aufgestellt. Vertreter aus Behörden, Wirtschaft, Handel, Verkehr und Umweltverbänden brachten sich in der hierfür eingerichteten Projektgruppe in das Verfahren ein.


Der Entwurf der Planunterlagen lag zunächst im Juli und August 2019 öffentlich aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich in einem gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Maßnahmen für den Luftreinhalteplan Paderborn geeinigt, nachdem die DUH Klage eingereicht hatte. Die geänderten Planunterlagen lagen im Mai und Juni dieses Jahres daraufhin erneut zur Einsicht öffentlich aus.