Der Portalverbund NRW
Gemäß § 1 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Leistungen bis zum 31.12.2022 über Verwaltungsportale digital verfügbar machen. Diese digitalen Leistungen können über sogenannte Verwaltungssuchmaschinen (VSM) gefunden werden.
Der Portalverbund stellt unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen eine intelligente Verknüpfung der Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen dar. Zum einen bedeutet dies, dass jedes Bundesland sein Verwaltungsportal mit den jeweiligen Kommunalportalen sowie sonstigen Fachportalen verknüpft. Auf der anderen Seite führt der Bund seine Fachportale mit dem Verwaltungsportal Bund zusammen.
In Nordrhein-Westfalen wird der Anschluss mithilfe des Portalverbund.NRW sichergestellt. Im Portalverbund.NRW werden die Portalangebote des Landes und der Kommunen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Dabei dient die Verwaltungssuchmaschine als zentrale Datenquelle.
Durch den Portalverbund soll es für Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zukünftig möglich sein, die gewünschte Dienstleistung schnell und einfach zu finden und diese anschließend sicher online abzuwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, über welches Verwaltungsportal der erste Zugriff erfolgte.
Zur sicheren Identifizierung und Authentifizierung benötigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein Nutzerkonto. Nach einmaliger Registrierung wird mit dem Nutzerkonto die Authentifizierung gegenüber allen im Portalverbund registrierten digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Der Bund und die Länder einigten sich im Oktober 2018 auf grundlegende Rahmenbedingungen für den Portalverbund. Demnach müssen von allen Beteiligten Verwaltungsportale bereitgestellt werden, die eine Suchkomponente, eine Bezahlkomponente, ein Nutzerkonto sowie eine Postfachfunktion beinhalten.
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