Legionellen-Befunde in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen

 

Legionellen können bei massenhaftem Auftreten in Kühlanlagen und Nassabscheidern ernsthafte

Erkrankungen auslösen. Anlagen werden systematisch überwacht und kritische Befunde werden nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes veröffentlicht.

Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 °C wachsen, können sie sich in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung, in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen und in warmen Belebungsbecken von Kläranlagen anreichern.

Werden Legionellen in kleinsten Wassertröpfchen (Aerosole) mit der Atemluft aufgenommen, können sie beim Menschen Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen (Pontiac-Fieber) oder eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit, Inkubationszeit 2 bis zu 20 Tage) verursachen. Risikogruppen sind z. B. ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Legionellen haltige Aerosole können z. B. beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen entstehen, wenn die Zahl der Legionellen im Kühlwasser durch bestimmte Einflüsse (z. B. erhöhte Tagestemperaturen, unzureichende hygienische Maßnahmen) erheblich ansteigt. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Legionellen bedingten Erkrankungen im Einwirkungsbereich von Verdunstungskühlanlagen.

Zur Vorbeugung von Gefährdungen durch Verdunstungskühlanlagen empfehlen die VDI-Richtlinie 2047 (Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen, Blätter 2 und 3) und der 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) daher die Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung des Legionellen-Wachstums im Kühlwasser. Insbesondere bei Überschreitung der sogenannten Maßnahmenwerte (10.000 KBE (koloniebildende Einheiten = kultivierbare Legionellen) pro 100 ml Wasser bei Verdunstungskühlanlagen; 50.000 KBE pro 100 ml Wasser bei Naturzugkühltürmen) soll der Betreiber der Kühlanlage umgehend Maßnahmen, wie z. B. eine sofortige Biozid-Behandlung des Kühlwassers oder eine Reinigung der Kühlanlage durchführen. Ob es im Einzelfall bei Überschreitung der Maßnahmenwerte tatsächlich zu Erkrankungen im Einwirkungsbereich der Kühlanlage kommen kann, ist gegenwärtig nicht bekannt. So existieren keine Daten, die einen Zusammenhang zwischen hohen Zahlenwerten im Kühlwasser und einem Erkrankungsrisiko in der Umgebung belegen. Selbst die Frage, ob hohe Zahlenwerte im Kühlwasser zu hohen Emissionen Legionellen haltiger Aerosole führen, ist unbeantwortet. Unklar ist auch, über welche Entfernung von der Kühlanlage gesundheitliche Beeinträchtigungen konkret zu befürchten sind.

Zudem ist nicht allein die Zahl der Legionellen für ein Erkrankungsrisiko ausschlaggebend, sondern insbesondere auch ihre Fähigkeit, das Krankheitsbild auszulösen (Virulenz). Die verschiedenen Legionellen-Arten und deren Sero-Gruppen unterscheiden sich in dieser Eigenschaft. Das größte Virulenz-Potential scheint die Art Legionella pneumophila und darunter die Vertreter der Sero-Gruppe 1 aufzuweisen. Bei der Legionellen-Analytik wird daher auch immer versucht, die Art und Sero-Gruppe der nachgewiesenen Legionellen zu bestimmen.

Vor dem Hintergrund der noch nicht gut verstandenen Zusammenhänge zwischen Legionellen-Befunden im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen und einem konkreten Erkrankungsrisiko in der Umgebung der Anlagen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass Legionellen-Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte aus Gründen des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Regelfall zeitnah zu veröffentlichen sind. Ziel der Veröffentlichung ist es, Menschen, die an schweren Atemwegsinfekten erkranken oder erkrankt sind, sowie Ärztinnen und Ärzte darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise Legionellen die Ursache sein könnten.

Die der Bezirksregierung Detmold vorliegenden und zu veröffentlichenden Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte finden Sie in der unten stehenden Tabelle. Sie enthält auch Informationen zum Standort der Verdunstungskühlanlage sowie zu den getroffenen Maßnahmen. Bei der Beurteilung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Analytik zeitaufwändig ist und die Ergebnisse in der Regel erst circa 10 Tage nach der Probennahme vorliegen. Die jeweils aktuellen Ergebnisse beziehen sich daher auf einen bereits circa 10 Tage zurückliegenden Zeitpunkt. Die Zahl der Legionellen im Kühlwasser kann sich in diesem Zeitraum bereits erheblich verändert haben. Sollten Sie nach Kenntnis der Informationen dieser Seite einen Zusammenhang zwischen einer eigenen schweren Atemwegsinfektion und einer der unten gelisteten Verdunstungskühlanlage vermuten, bitten wir Sie, sich in der Angelegenheit an Ihren behandelnden Arzt zu wenden.

Weitere Informationen zum Themenkomplex und zum Infektionsschutz erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Bei anlagenspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an den in der Tabelle genannten Ansprechpartner.

 

 

Stand 2023 / Ka