Feuerwerksverkauf in OWL ohne gravierende Verstöße

Kontrollen der Bezirksregierung Detmold

Detmold (5. Januar 2024). Die Kontrollen des Feuerwerksverkaufs in Ostwestfalen-Lippe zeigten keine gravierenden Verstöße. Die Bilanz der Kontrollen durch die Bezirksregierung Detmold: Bei insgesamt 174 kontrollierten Geschäften wurden 34 Mängel festgestellt.

05.01.2024

Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel bezog sich auf die Verkaufs- und Lagerräume, hier fehlten beispielsweise Brandschutzmaßnahmen oder ordnungsgemäße Fluchtwege. In 23 Fällen waren Fluchtwege blockiert oder Feuerlöscher nicht vorhanden oder zugestellt. Diese Mängel wurden im Beisein der Beamten der Bezirksregierung Detmold sofort behoben.

Aufgerissene Sicherheitsverpackungen waren in vier Fällen zu beanstanden. Diese einzelnen Artikel wurden direkt aus dem Verkauf genommen. 

In der Nähe des Feuerwerksverkaufs dürfen keine brennbaren Waren wie beispielsweise Toilettenpapier oder Duftöle stehen. In drei Fällen mussten daher Waren sofort umgeräumt werden.

Illegales Feuerwerk wie die sogenannten „Polenböller“ wurden nicht vorgefunden. Ebenfalls stellten die Kontrolleure keine Probleme bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen und der Beschaffenheit der Produkte fest. 

So lässt sich, trotz der im Vergleich zu den Vorjahren höheren Anzahl der Mängel (2019: 28 Mängel, 2022: 17 Mängel), ein positives Fazit ziehen.