Delbrück: Grundwasserentnahme aus den Brunnen des Wasserwerks Ostenland

Auslegung der Antragsunterlagen beginnt

Detmold (6. August 2021). Die Bezirksregierung Detmold setzt das Bewilligungsverfahren für die Grundwasserentnahme aus den dreizehn bestehenden Vertikalfilterbrunnen des Wasserwerks Ostenland in Delbrück fort. Die Stadt Delbrück plant demnach, künftig insgesamt 2,5 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich zu entnehmen. Das Wasser wird zur Sicherstellung der Brauch- und Trinkwasserversorgung der Stadt Delbrück und ihrer angeschlossenen Ortslagen benötigt. Die Antragsunterlagen können öffentlich eingesehen werden.

06.08.2021

„Die Bezirksregierung Detmold prüft das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit“, sagt Ann-Christin Thiele, zuständige Dezernentin bei der Bezirksregierung. Die Antragsunterlagen sind von Montag, 16. August 2021, bis einschließlich Mittwoch, 15. September 2021, auf den Internetseiten der Stadt Delbrück, der Stadt Paderborn sowie der Bezirksregierung Detmold abrufbar. Darüber hinaus können die Unterlagen im gleichen Zeitraum vor Ort bei der Stadt Delbrück (Fachbereich Bauen und Planen) und der Stadt Paderborn (hier ausschließlich nach individueller Terminvereinbarung) eingesehen werden. Einwendungen können bis zum Ablauf des 29. Septembers erhoben werden.


Alle, die von dem Vorhaben betroffen sind, können bei der Stadt Delbrück, der Stadt Paderborn oder direkt bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. „Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail ist nur mit elektronsicher Signatur oder als DE-Mail möglich. Eine Übermittlung per einfacher E-Mail reicht nicht aus“, erklärt Thiele. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den ortsüblichen Bekanntmachungen der Stadt Delbrück, nachzulesen im Amtsblatt der Stadt Delbrück, und der Stadt Paderborn, nachzulesen im Amtsblatt der Stadt Paderborn, sowie auf den Internetseiten beider Städte und der Bezirksregierung Detmold.


Details zum Vorhaben


Die Stadt Delbrück betreibt südlich des Stadtteils Ostenland das gleichnamige Wasserwerk für die öffentliche Trinkwasserversorgung des gesamten Stadtgebietes einschließlich der angeschlossenen Ortsteile und Gewerbegebiete. Die Grundwasserversorgung wird über die dreizehn bestehenden Vertikalfilterbrunnen B1 bis B13 mit einer Tiefe von bis zu 26 Meter sichergestellt. Im Wasserwerk Ostenland werden Eisen und Mangan aus dem entnommenen Rohwasser entfernt. Dann wird das Wasser über Transportleitungen in die Versorgungszonen der Stadt Delbrück eingespeist.


Einen ersten Bewilligungsantrag hat die Stadt Delbrück am 10. Oktober 2014 zur Prüfung bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht. Das zuvor erteilte Wasserrecht vom 17. Dezember 1984 war auf 30 Jahre befristet und lief am 30. November 2014 aus. Nach der erstmaligen Auslegung der Antragsunterlagen im Jahr 2015 wurden Einwendungen gegen den Bewilligungsantrag erhoben, die eine Neuausrichtung und Ergänzung der Antragsunterlagen erforderten. Dazu wurden ab dem Jahr 2015 das Grundwassermessstellennetz erweitert und Stichtagsmessungen sowie das dreidimensionale Grundwassermodell 2016 aktualisiert. Durch die optimierte Datenlage und die zusätzlich durchgeführten modellgestützten Auswertungen können die möglichen Auswirkungen der Grundwasserförderung nun sehr viel besser beurteilt werden. So bilden die nun vorliegenden Antragsunterlagen auch aktuellere Ereignisse, wie das Trockenjahr 2018, ab.


Zudem wurden die Brunnen B5 und B7 in den Jahren 2017 bis 2019 ausgebaut, um den durch hohe Eisen- und Mangangehalte verstärkten Brunnenalterungsprozessen entgegenzuwirken. Um einer sinkenden Leistungsfähigkeit der Brunnen vorzubeugen, überarbeitete die Stadt Delbrück ihr Bewirtschaftungskonzept für die Grundwassergewinnung und erkundete zwei weitere Brunnenstandorte im Jahr 2019. Die Erkundungs- und Testergebnisse sind in die Antragsunterlagen eingeflossen.


Seit dem 19. November 2014 hat die Bezirksregierung Detmold den vorzeitigen Beginn der Grundwasserentnahme in Höhe von 2,25 Millionen Kubikmeter pro Jahr gemäß Paragraf 17 Wasserhaushaltsgesetz zugelassen. Für den überarbeiteten Bewilligungsantrag vom 10. Mai 2021 sieht der abgestimmte Bedarfsnachweis eine Entnahme von 400 Kubikmeter pro Stunde, 8.100 Kubikmeter pro Tag und 2,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr vor.