
Einheitlicher Ansprechpartner NRW
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind.
Berufsanerkennung
Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf oder Abschluss prüfen lassen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung sogar vorgeschrieben, um in Deutschland arbeiten zu können. Das hängt vom Beruf ab
Europäischer Berufsausweis
Der Europäische Berufsausweis soll das Berufsanerkennungsverfahren vereinfachen. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Bescheinigung, welche der Anerkennung von Berufsqualifikationen im Ausland dient.
Grenzüberschreitend arbeiten
Wenn Sie als Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eine grenzüberschreitende vorübergehend und gelegentlich in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dies in bestimmten Fällen anzeigen.
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