Durch Planfeststellung besteht Baurecht für Neubau des Südrings in Rheda-Wiedenbrück

Bezirksregierung beschließt Planfeststellung

Detmold/Rheda-Wiedenbrück. Das Verfahren zur Planfeststellung für den Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück (zwischen der Kreuzung K 1, Lippstädter Straße und der K 9, Rietberger Straße) ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen, damit besteht Baurecht für das Projekt.

26.10.2023

Das Vorhaben soll sowohl den historischen Stadtkern Wiedenbrücks verkehrlich entlasten als auch neue Siedlungsbereiche an das Hauptverkehrsstraßennetz Wiedenbrücks anbinden. 

Die Ausbaustrecke hat eine Gesamtlänge von rund 1,25 Kilometern. Für den Ausbau des Südrings ist ein Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 Metern vorgesehen. Am Bauanfang bis zum Südring alt sowie im Abschnitt zwischen Horstwiesenweg und Ausbauende sind beidseitige Geh- und Radwege geplant. Im dazwischenliegenden Bereich ist am nördlichen Fahrbahnrand hinter einem Grünstreifen ein Geh- und Radweg mit einer Gesamtbreite von 5 Metern vorgesehen. Am Bauanfang (Kreuzung K 1, Lippstädter Straße) sowie am Ausbauende (K 9, Rietberger Straße) wird die Planung durch Kreisverkehrsplätze begrenzt. Die Baustrecke kreuzt den Hamelbach am Bauanfang sowie im weiteren Verlauf die Ems. Eine Brücke soll die Emsquerung ermöglichen.

Einzelheiten zum Verfahren

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte das Planfeststellungsverfahren im September 2016 bei der Bezirksregierung Detmold beantragt. Im November und Dezember 2016 haben die Unterlagen im Rathaus der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgelegen.

Insgesamt sind von Betroffenen inklusive der Sammeleinwendungen 164 Einwendungen erhoben worden. Mit einem sogenannten „Deckblatt“ hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen unter anderem auch aufgrund dieser Einwendungen im Mai 2018 überarbeitet. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie fand der Erörterungstermin im Oktober 2021 in der Stadthalle in Rheda-Wiedenbrück statt.

Beschluss wird öffentlich zugestellt

Der Beschluss wird der Öffentlichkeit zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen in der Zeit vom 31. Oktober bis zum 14. November per Auslegung vor Ort sowie parallel dazu auch im Internet zugänglich gemacht. Die Details der zweiwöchigen Auslegung werden von der Stadt Rheda-Wiedenbrück ortsüblich sowie von der Bezirksregierung Detmold öffentlich bekannt gegeben.

Gegen den Beschluss können Einwender und Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Klage beim Verwaltungsgericht in Minden einreichen.