Durch Planfeststellung besteht Baurecht für Höchstspannungsleitung Halle - Borgholzhausen

Bezirksregierung beschließt Planfeststellung

Detmold. Das Verfahren zur Planfeststellung der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Punkten Hesseln (Stadt Halle/Westf.) und Königsholz (Stadt Borgholzhausen, Landesgrenze NRW/Niedersachsen) ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen, damit besteht Baurecht für das Projekt.

20.10.2023

„Der Neubau der Höchstspannungsleitung ist von hoher Bedeutung für die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Er spielt damit eine bedeutende Rolle im Rahmen der Energiewende und ist von hohem öffentlichen Interesse. Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht den Leitungsneubau in einer ausgewogenen Art und Weise, die allen Interessen gerecht wird“, erklärt Heike Schönfeld, Leiterin des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold. Zahlreiche unterschiedliche und zum Teil auch gegenläufige Aspekte und Interessen seien in dem aufwändigen Prozess gründlich und sorgfältig geprüft worden. „Diese Prüfung hat ergeben, dass der geplante Leitungsneubau unter Berücksichtigung der Anforderungen und Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt. Er wird sowohl den öffentlichen als auch den privaten Belangen, denen der Land- und Forstwirtschaft eingeschlossen, ausreichend gerecht“, so Heike Schönfeld weiter. Beeinträchtigungen des Bodens und der Landwirtschaft als Folge der Teilerdverkabelung, die in offener Erdbauweise erfolgen soll, waren das zentrale Thema des Planfeststellungsverfahrens.

Details zum Vorhaben

Der rund 8,3 Kilometer lange Leitungsneubau umfasst den 2. nordrhein-westfälischen Abschnitt der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Gütersloh in NRW und Lüstringen bei Osnabrück in Niedersachsen. Die Leitung gehört zu einer Liste von Vorhaben, für die der Bedarf schon 2009 mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgestellt wurde. Sie soll vorhandene 110- und 220-kV-Freileitungen ersetzen und umfasst zwei Freileitungsabschnitte, einen Erdkabelabschnitt und zwei sogenannte „Kabelübergabestationen“ (KÜS). Diese sind notwendig, um die Leiterseile der Freileitung in eine Erdverkabelung überführen zu können. Vom Punkt Hesseln aus und durch das Hesseltal hindurch bis zur KÜS „Riesberg“ nordwestlich von Wichlinghausen erfolgt über knapp 2,6 Kilometer ein Freileitungsbau. Ein 4,2 Kilometer langer Erdkabelabschnitt schließt sich an, der an der nördlich des Knotenpunktes Wellingholzhauser Straße/Hengbergweg geplanten KÜS „Klusebrink“ endet. Die 110-kV-Kabel führen um die beiden KÜS herum und sind knapp 4,7 Kilometer lang. Von der KÜS „Klusebrink“ bis zum Punkt Königsholz an der Landesgrenze soll dann über rund 1,5 km wieder ein Freileitungsbau erfolgen.

Die Amprion GmbH hatte das Planfeststellungsverfahren im Dezember 2020 bei der Bezirksregierung Detmold beantragt. Vom Januar und Februar 2021 haben die Unterlagen wegen der Corona-Pandemie nach dem Planungssicherstellungsgesetz öffentlich im Internet ausgelegen.

Mit 36 Schreiben sind von insgesamt 45 Betroffenen Einwendungen erhoben worden. Mit drei sogenannten „Deckblättern“ hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen unter anderem auch aufgrund dieser Einwendungen im Dezember 2021, Februar 2023 und Mai 2023 überarbeitet. Einige Einwendungen sind damit gegenstandslos geworden. Soweit sich neue Betroffenheiten ergaben, sind dazu separate Anhörungen erfolgt. Die Erörterung hat mit Blick auf die Corona-Pandemie nach dem Planungssicherstellungsgesetz im April und Mai 2022 in Form einer Onlinekonsultation stattgefunden.

Einwender bekommen Post – Beschluss wird veröffentlicht

Denjenigen, die im Verfahren Einwendungen gegen die Planung erhoben haben, wird der Beschluss zugestellt. Der Öffentlichkeit wird er zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen in der Zeit vom 30. Oktober bis zum 13. November per Auslegung vor Ort sowie parallel dazu auch im Internet zugänglich gemacht. Die Details der zweiwöchigen Auslegung werden noch von den Städten und Halle und Borgholzhausen ortsüblich sowie von der Bezirksregierung Detmold öffentlich bekannt gegeben.

Einwender können den Beschluss innerhalb eines Monats nach Zustellung, sonstige Betroffene innerhalt eines Monats nach dem Ende der Auslegung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten. Kraft Gesetzes ist der Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar, sodass die Vorhabenträgerin auch trotz einer etwaigen Klage mit dem Neubau beginnen kann. Allerdings kann innerhalb der Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht über einen Antrag im vorläufigen Rechtsschutz (sog. „Eilverfahren“) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.