DigitalPakt Schule
Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in Nordrhein-Westfalen.
AKTUELLE FRISTEN
Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Durchführungszeiträume:
DigitalPakt: 31.10.2024
Professionelle Videokonferenzsysteme: 31.10.2024
IT-Administration: 31.01.2025
Mittelauszahlungen:
Einreichung vollständiger und prüffähiger Mittelabrufe: 08.11.2024
Verwendungsnachweise:
Entsprechend der Regelungen im Bewilligungsbescheid, spätestens: 30.06.2025
HINWEISE ZU MITTELABRUFEN
Frist für die Einreichung vollständiger und prüffähiger Mittelabrufe: 08.11.2024
Bei Mittelabrufen, die nach diesen Daten eingehen, kann eine Auszahlung nicht gewährleistet werden.
Mittelabrufe sind unter folgenden Links zu stellen:
DigitalPakt:
Land NRW (Mittelabruf auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen")
IT-Administration:
Land NRW (IT-Administration_Mittelabruf)
Berufskollegs Videokonferenzanlagen:
Land NRW (Detmold: Mittelabruf)
Achten Sie bei dem Mittelabruf bitte unbedingt darauf:
- das korrekte Aktenzeichen und die dazugehörige Lucom Nr. einzutragen
- Beleg- und Vergabelisten fortlaufend zu führen, falls Sie mehrere Mittelabrufe zu einem Zuwendungsbescheid tätigen
- ggf. einen Vergabevermerk unter Beachtung der Dokumentationspflicht zu erstellen
FÖRDERPROGRAMME
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW
- IT-Grundstruktur
- u.a. Professionelle Videokonferenzsysteme (landesweit)
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte
- Regionale Maßnahmen
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von IT-Administration der Schulen in NRW (Zusatzvereinbarung)
- Befristete Personalausgaben für IT-Administrierenden bzw. als Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister
- Qualifizierung und Weiterbildung bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden
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