DigitalPakt Schule
Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in Nordrhein-Westfalen.
AKTUELLE FRISTEN
Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich. Mittelabrufe müssen vollständig innerhalb des jeweils geltenden Bewilligungszeitraumes eingereicht werden. Bei Mittelabrufen, die nach Ende des Zeitraumes eingehen, ist eine Auszahlung nicht mehr möglich.
Durchführungszeiträume:
DigitalPakt: 31.10.2024
Professionelle Videokonferenzsysteme: 31.10.2024
IT-Administration: 31.01.2025
Verwendungsnachweise:
Entsprechend der Regelungen im Bewilligungsbescheid, spätestens: 30.06.2025
Bitte achten Sie darauf, das korrekte Aktenzeichen und die dazugehörige Lucom Nr. einzutragen.
HINWEISE ZU MITTELABRUFEN
DigitalPakt:
Land NRW (Mittelabruf auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen")
IT-Administration:
Land NRW (IT-Administration_Mittelabruf)
Berufskollegs Videokonferenzanlagen:
Land NRW (Detmold: Mittelabruf)
Achten Sie bei dem Mittelabruf bitte unbedingt darauf:
- das korrekte Aktenzeichen und die dazugehörige Lucom Nr. einzutragen
- Beleg- und Vergabelisten fortlaufend zu führen, falls Sie mehrere Mittelabrufe zu einem Zuwendungsbescheid tätigen
- ggf. einen Vergabevermerk unter Beachtung der Dokumentationspflicht zu erstellen
FÖRDERPROGRAMME
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW
- IT-Grundstruktur
- u.a. Professionelle Videokonferenzsysteme (landesweit)
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte
- Regionale Maßnahmen
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von IT-Administration der Schulen in NRW (Zusatzvereinbarung)
- Befristete Personalausgaben für IT-Administrierenden bzw. als Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister
- Qualifizierung und Weiterbildung bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden

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