DigitalPakt Schule

Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

IT-Administration

Am 10.02.2021 ist dieRichtlinie über die Förderung von IT-Administration“ in Kraft getreten.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, Sie im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden im Rahmen des DigitalPakt Schule zu unterstützen.

Die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Träger von genehmigten Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Altenpflege- und (Kinder-) Krankenpflegeschulen bzw. Pflegeschulen sowie staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen sind hierfür antragsberechtigt.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind folgende Maßnahmen, die ab dem 03.06.2020 begonnen worden sind:

  • Personalkosten zur IT-Administration durch eigenes Personal,
  • Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister und
  • Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ihnen beschäftigten IT-Administrierenden

Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Eine Förderung ist unter Berücksichtigung der Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermittel (Schulträgerbudgets, Anlage 3 zur Förderrichtlinie) in Höhe von max. 90% Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich.

Eine Übersicht der FAQ finden Sie hier.

DIGITALPAKT SCHULE

Für das Förderprogramm Digitalpakt Schule wurden dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro zugewiesen. Alle Schulträger erhalten ein festgesetztes Förderbudget, um die Schulen mit den Fördermitteln bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen, von privaten Ersatzschulen sowie Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe. Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Die Förderbudgets für die einzelnen Schulträger finden Sie in der Anlage 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW.

Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10%.

Die Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold sind neben ihren persönlichen Telefonnummern unter der Hotline 05231 71-3489 sowie unter dem Funktionspostfach (digitalpakt [at] brdt.nrw.de) zu erreichen.

Digitale Ausstattungsoffensive

Am 15.10.2021 ist die „Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ in Kraft getreten.

Das Ziel der Digitalen Ausstattungsoffensive besteht darin, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten zu ermöglichen.

In dem Förderprogramm wird die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) gefördert, um diese den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich als Leihgabe zur Verfügung zu stellen.

Eine Antragstellung war bis zum 30.06.2022 möglich. Mittelabrufe waren bis zum Ende des Jahres 2022 möglich bzw. unter Berücksichtigung unseres Kassenschlusses bis zum 30.11.2022.

Durch die Schulträger ist eine Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen für die mobilen Endgeräte sicherzustellen. Ein Muster der Nutzungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.

LEIHGERÄTE FÜR LEHRKRÄFTE

Am 27.01.2021 ist die „Zusatzvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte“ in Kraft getreten.

Mit dem Sofortprogramm wurden dem Land Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 105 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Ziel der Zusatzvereinbarung ist die Unterstützung der Schulen bei der Ausgestaltung des Unterrichts in der Zeit der pandemiebedingten Ausnahmesituation. Die Schulen sollen bei der Ausstattung von Lehrkräften mit mobilen digitalen Endgeräten für den Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen und zur allgemeinen Unterrichtsvor- und nachbereitung unterstützt werden.

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