Symbolbild Corona

Hilfsangebote für Unternehmen

Die Verbreitung des Corona-Virus gefährdet auch die Wirtschaft. Unternehmen auch in Ostwestfalen-Lippe sind mit unterbrochenen Lieferketten, verzögerten Zahlungen und sinkendem Konsum konfrontiert. Die Landesregierung hält zur Bewältigung dieser Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Aktuell stellen die Bundes- und die NRW-Landesregierung eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen bereit, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Dabei handelt es sich um ein  branchenübergreifendes Zuschussprogramm.

Für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 können für die Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 31. März 2022 (Frist verlängert) Anträge über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden.

Die Neustarthilfe Plus schließt an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September 2021 und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Die Antragsfrist endet für beide Förderzeiträume am 31. März 2022

Weitere Informationen zu diesem Hilfsprogramm erhalten Sie auf

Dort sind u.a. Hinweise zu folgenden Themen enthalten:

  • Liquiditätssicherung (Finanzierung)
  • Liquiditätssicherung (steuerliche Maßnahmen)
  • Kurzarbeitergeld
  • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
  • Überblick über diverse Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten der Partner in Nordrhein-Westfalen
  • Finanzierung von Investitionen und Innovationen

Fragen?

Bei Fragen zu den aktuell laufenden Programmen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 030 / 530199322.

Bei Fragen zu den vorangegangenen Förderprogrammen (Antragsphase bereits abgeschlossen) finden Sie hier weitere Informationen: 

Informationen zu weiteren Hilfsangeboten für Unternehmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Bei Fragen zum NRW-Soforthilfeprogramm (Antragsphase bereits abgeschlossen)  wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0211 / 7956-4995.