Ausbau der B 61, Herford, Nordring bis B 239

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 61 am nördlichen Stadtrand von Herford eingeleitet.

Der Ausbauabschnitt schließt an ein bereits fertig gestelltes vierstreifiges Teilstück an und umfasst den plangleichen Ausbau der Knotenpunkte B 61/K 7 (Füllenbruchstraße), der B 61/L 545/K 7 (Bünder Straße) sowie der B 61/B 239 (Herforder Straße) / Goebenstraße. Der Ausbau ist als vierstreifiger Querschnitt mit einem abgesetzten Geh-/Radweg auf der Südseite der B 61 (ab K 7 – Füllenbruchstraße) geplant.

Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des Fernstraßenbedarfsplanes des Bundes. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht die Maßnahme aber als dringend notwendig an, da es sich hier um die Beseitigung mehrerer dicht aufeinander folgender Unfallhäufungsstellen im Bereich lichtsignalisierter Knotenpunkte mit nicht ausreichender Leistungsfähigkeit handelt. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit wird ohne bauliche Veränderung nicht gesehen.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 26.05.2014 bis 25.06.2014 in den Städten Herford und Vlotho zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Die sich daran anschließende Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 09.07.2014. Es sind fast 400 private Einwendungen (Einzel- und Sammeleinwendungen) gegen das Vorhaben erhoben worden. Diese Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden durch den Landesbetrieb ausgewertet. Die Gegenäußerungen oder Stellungnahmen des Landesbetriebes wurden den Beteiligten von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 13.04.2015 zusammen mit der Einladung zum Erörterungstermin zugeleitet.

Der Erörterungstermin fand am 08.05.2015 im Kreishaus des Kreises Herford statt, die Einzelerörterungen mit Grundstücksbetroffenen am 12. und 13.08.2015.

Aufgrund der im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen von Privaten und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange hat der Landesbetrieb seine Planung geändert. Die Planänderungen hat er über die Deckblätter 1, 2 und  3  in das Verfahren eingebracht.

Das Deckblatt 1 beinhaltet im Wesentlichen eine Veränderung der vorgesehenen Lärmschutzwand im Bereich des Grundstücks „Bünder Straße 107“ sowie bautechnische Details. Es wurde vom 04.02. bis zum 03.03.2016 im Technischen Rathaus der Stadt Herford zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

Das Deckblatt 2 enthält Änderungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Anders als beim Deckblatt 1 war hier der Kreis der Betroffenen klar abgrenzbar. Deshalb erfolgte eine individuelle Beteiligung im Rahmen eines vereinfachten Anhörungsverfahrens.

Das Deckblatt 3 enthält ebenso Änderungen des landschaftspflegerischen Begleitplans. Aufgrund der Betroffenheiten wurde auch hier ein vereinfachtes Anhörungsverfahren durchgeführt.

Mit dem Deckblatt 4 hat der Landesbetrieb einen sogenannten wasserrechtlichen Fachbeitrag in das Verfahren eingebracht, der die wasserrechtlichen Belange gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in komprimierter Form zusammenfasst.

Auch zum Deckblatt 4 eingehende Einwendungen und Stellungnahmen wird der Vorhabenträger zur Auswertung und Gegenäußerung bekommen.

Das Verfahren wird fortgeführt, sobald alle Gegenäußerungen vorliegen.

 

  • Informationen zum Erörterungstermin
  • Planfeststellungsunterlagen

Stand: August 2020