Bezirksregierung stellt Baurecht für Unterführung her

Paderborn-Benhausen – Bahnübergang „Eggestraße“

Detmold (7. Mai 2021). Das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnüberganges „Eggestraße“ bei Paderborn-Benhausen im Zuge der L 755 ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold hat am Mittwoch, 5. Mai, den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Beschluss und die Planunterlagen können demnächst eingesehen werden. 
 

07.05.2021

 „Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist eine Lösung gefunden worden, die am Gemeinwohl orientiert ist und allen Interessen möglichst gerecht wird. Sie trägt insbesondere dazu bei, dass der Verkehr sicherer wird und im Bereich des Bahnübergangs zügiger und reibungsloser fließt“, sagt Heike Schönfeld, Leiterin des Planfeststellungsdezernats bei der Bezirksregierung. Die zahlreichen Aspekte des Straßenausbaus seien sehr gründlich und sorgfältig geprüft worden. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die Planungen, die der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulast- und Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht hat, unter Berücksichtigung der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügen und auch den privaten Belangen ausreichend gerecht werden“, erklärt Heike Schönfeld.

Die Bezirksregierung hat die abschließende Entscheidung am 5. Mai getroffen. Auf dieser Grundlage werden derzeit die Planunterlagen abschließend angepasst, bevor der Beschluss den Beteiligten zugestellt wird. 

Der Beschluss sowie die Planunterlagen werden in Paderborn und Altenbeken zwei Wochen zur Einsicht ausliegen und können nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden. Zeitpunkt, Ort und genaue Besuchsregelungen werden den ortsüblichen Bekanntmachungen zu entnehmen sein. Darüber hinaus werden die Unterlagen der Internetseite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht. 

Der Vorhabenträger entscheidet nach Bestandskraft eigenständig, wann das Bauprojekt beginnt. 

Details zum Projekt

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnüberganges „Eggestraße“ bei Paderborn-Benhausen im Zuge der Landesstraße L 755 eingeleitet.

Die L 755 beginnt an der A 33 bei Borchen und verläuft über Paderborn und Altenbeken nach Höxter. Sie bildet für den südöstlichen Raum des Kreises Paderborn eine wichtige regionale Verkehrsverbindung zum Oberzentrum Paderborn. Zudem übernimmt sie im Bereich des Planfeststellungsabschnittes die Funktion einer Hauptverkehrsstraße, die die Stadtteile Benhausen und Neuenbeken mit der Kernstadt Paderborn verbindet.

Der Bahnübergang „Eggestraße“ bei Bahnkilometer 122,119 soll nach den Planungen des Landesbetriebs und der DB Netz AG durch eine Unterführung der L 755 sowie eine Eisenbahnüberführung ersetzt werden. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. 

Die Bahnstrecke bleibt in ihrer Höhenlage unverändert, die L 755 wird in südliche Richtung verschoben. Davon betroffen ist auch ein Geh- und Radweg, der die L 755 auf der gesamten Länge der Verlegungsstrecke begleitet. Zur sicheren Querung der Radfahrer und Fußgänger soll im Bereich der Ortseinfahrt von Benhausen eine Querungshilfe entstehen.

Der geplante Bauabschnitt ist etwa 875 Meter lang. Er befindet sich in der Gemarkung Benhausen und der Gemarkung Paderborn der Stadt Paderborn und beginnt rund 295 Meter westlich der vorhandenen Einmündung der Gemeindestraße „Papenberg“ in die L 755 „Eggestraße“. Der Bauabschnitt endet etwa 15 Meter westlich der Einmündung der Gemeindestraße „Westweg“ in die L 755 “Eggestraße“. 

Einzelheiten zum Verfahren

Die Planunterlagen lagen vom 3. April bis zum 2. Mai 2018 bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken öffentlich aus. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gaben Träger öffentlicher Belange 17 Stellungnahmen ab. Zudem wurden vier Einwendungen erhoben. Sie wurden dem Vorhabenträger zwecks Erstellung einer Gegenäußerung übersandt.

Der Vorhabenträger hat daraufhin die Planunterlagen und zugehörigen Gutachten überarbeitet sie am 17. Dezember 2019 mittels eines sogenannten Deckblattes (Deckblatt I) in das Verfahren eingebracht. Das Deckblatt wurde zum 2. März 2020 öffentlich ausgelegt. Jedoch musste die Auslegung aufgrund der beginnenden Pandemie abgebrochen werden. 

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung des „Deckblatt I“ einschließlich der Planunterlagen vom 17. August bis zum 16. September 2020 bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken. Zudem waren die geänderten Planunterlagen auch im Internet einsehbar. 

Bis zum 30. September 2020 konnten Einwendungen gegen das „Deckblatt I“ erhoben werden, sind jedoch nicht eingegangen. Die Einwendungen, die im bisherigen Anhörungsverfahren bereits erhoben worden waren – auch im Rahmen der abgebrochenen öffentlichen Auslegung – behielten ihre Gültigkeit. 

Alle Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Vorhabenträgerin (Gegenäußerung) zugeleitet. Diese Gegenäußerungen gingen Ende November 2020 bei der Planfeststellungsbehörde ein.

Aus Infektionsschutzgründen wurde auf einen Erörterungstermin mit physischer Anwesenheit aller Beteiligten verzichtet. Ein weiterer Grund für den Verzicht war das öffentliche Interesse an einer zügigen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens. Einwender konnten die Gegenäußerungen des Vorhabenträgers jedoch schriftlich kommentieren oder Stellung dazu nehmen. 

Eine weitere ausführliche Prüfung der Planunterlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange an bereiteten die abschließende Entscheidung der Planfeststellungsbehörde vor.