Bezirksregierung hebt die Untersagung der Wasserentnahme aus der Lippe auf

Detmold. Die anhaltenden Niederschläge haben dazu geführt, dass die Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus dem Fluss Lippe im Kreis Paderborn ab Samstag, 5. August 2023 aufgehoben wird.

04.08.2023

Die Bezirksregierung Detmold hatte die Allgemeinverfügung am 10. Juli 2023 erlassen. Die darin geltend gemachten Sachverhalte liegen nunmehr nicht weiter vor, denn aufgrund größerer Niederschlagsmengen in der vergangenen Woche haben sich die Wasserstände der Lippe deutlich erhöht. Auch für die nächsten Tage werden weitere Niederschläge erwartet, wodurch sich die Wasserstände weiter erhöhen. Aufgrund der deutlich erhöhten Bodenfeuchte wird auch im Falle von Trockenheit für die nächsten Wochen kein schnelles Absinken der Wasserstände in der Lippe erwartet. Eine Gefährdung des Wasserhaushalts und der Tiere, Pflanzen sowie Mikroorganismen ist nunmehr nicht weiter zu befürchten. Somit ist die Entnahme für den Gemeingebrauch ab 5. August wieder erlaubt.

Hintergrund

Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. In Ostwestfalen-Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de zu finden (Menü „Service“, „Bekanntmachungen / Amtsblätter“).