Bezirksregierung bereitet ehemalige Kaserne Princess Royal Barracks in Gütersloh als Notunterkunft für Geflüchtete vor

Detmold (24. Januar 2023). Die Bezirksregierung Detmold richtet in der ehemaligen britischen Kaserne Princess Royal Barracks in Gütersloh eine weitere Notunterkunft für geflüchtete Menschen ein. Bis zu 1.000 Schutzsuchende finden dort vorübergehend eine Unterkunft. Der Betrieb wird voraussichtlich nicht vor Juni 2023 starten.

24.01.2023

Weitere Plätze für Geflüchtete in landeseigener Notunterkunft

„Ziel ist, die Menschen vor der akuten Obdachlosigkeit zu bewahren, sie zu verpflegen sowie die erste medizinische Versorgung zu sichern. Die Stadt Gütersloh unterstützt die Bezirksregierung bei der Errichtung dieser Notunterkunft“, sagt Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling.

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden und der weiterhin volatilen Zugangslage im Bereich ukrainischer Schutzsuchender sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. In den landeseigenen Unterkünften werden neben Geflüchteten aus der Ukraine auch Menschen untergebracht, die nicht aus der Ukraine geflohen sind, sondern aus Drittstaaten hier Asyl suchen. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen.

Die leerstehende ehemalige Kaserne in Gütersloh ist zur Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete gut geeignet. Ihre zügige Verfügbarkeit ist ausschlaggebender Grund gewesen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bitten, die Gebäude vorübergehend zu überlassen.

Ein erfahrener Betreuungsdienst wird sich um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Auch ein Sicherheitsdienstleister wird vor Ort im Auftrag der Bezirksregierung tätig sein. Die Kosten für den Betrieb der Notunterkunft trägt das Land.

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt Gütersloh die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) angerechnet. Für die Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.

Die Bezirksregierung betreibt zurzeit eine Erstaufnahmeeinrichtung mit zwei Standorten in Bielefeld und einer vorübergehenden Außenstelle in Bad Salzuflen, drei Zentrale Unterbringungseinrichtungen (in Herford, Borgentreich und Bad Driburg) sowie drei Notunterkünfte (in Gütersloh, in Paderborn und Büren). In Kürze startet der Betrieb einer weiteren Notunterkunft in Bielefeld.