Die aktiven Medizinprodukte (aktives Medizinprodukt = energetisch betriebenes Medizinprodukt. Energiequellen können z.B. Strom [Netz, Akku, Batterie] oder Druckluft sein) müssen in einer Bestandsliste geführt werden. Die Liste kann sowohl in Papierform als auch per EDV geführt werden (bei EDV Datensicherung beachten). Größere Einrichtungen benutzen häufig spezielle Instandhaltungsprogramme. Bei kleineren Einrichtungen hat es sich bewährt, Tabellenkalkulationsprogramme zu diesem Zweck zu verwenden.
Zweck des Bestandsverzeichnisses ist, dass der Betreiber den Überblick über seine Medizinprodukte behält und die Einhaltung der jeweiligen Instandhaltungstermine verfolgen kann.
Das Bestandsverzeichnis ist das zentrale Werkzeug zur Verwaltung der medizintechnischen Geräte. Die Überwachungspraxis zeigt, dass bei nahezu allen Einrichtungen, die kein korrekt geführtes Bestandsverzeichnis besitzen, Geräte anzutreffen sind, die bezüglich gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen überfällig sind. Dies gilt selbst bei sehr kleinen Einrichtungen, die nur sehr wenige aktive Medizinprodukte verwenden.
Als Anlage ist ein Muster-Bestandsverzeichnis mit Beispiel verfügbar [Anlage B].
Im beigefügten Beispiel ist auf die Dokumentation der Herstelleranschrift im Bestandsverzeichnis selbst verzichtet worden. Dies verbessert die Übersicht und verringert den Arbeitsaufwand, bei der Erstellung des Bestandsverzeichnisses. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass im Bedarfsfall die Anschrift der Hersteller verfügbar ist. Dies kann durch Führen einer entsprechenden Herstellerliste als Anlage zum Bestandsverzeichnis oder auch durch konsequente Umsetzung des § 4 Abs. 7 MPBetreibV (Gebrauchsanweisungen sind so aufzubewahren, dass sie dem Anwender jederzeit verfügbar sind. Gebrauchsanweisungen enthalten in aller Regel auch die Anschrift des Herstellers.)
Stand: August 2020
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