Auslegung der Antragsunterlagen beginnt

Büren: Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Afte II

Detmold (28. Oktober 2021). Die Bezirksregierung Detmold hat das Bewilligungsverfahren für die Grundwasserentnahme aus dem zu reaktivierenden Brunnen Afte II eröffnet. Die Stadt Büren beabsichtigt demnach, das Wasserwerk Stadt Büren um den Brunnen Afte II mit einer jährlichen Entnahmemenge von bis zu 250.000 Kubikmeter Wasser zu erweitern. Die Antragsunterlagen können öffentlich eingesehen werden.

28.10.2021

„Die Bezirksregierung Detmold prüft das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit“, erklärt Ann-Christin Thiele, zuständige juristische Dezernentin und Leiterin der Verfahrensstelle bei der Bezirksregierung.

Einsicht vor Ort nach Terminabsprache möglich

Die Antragsunterlagen liegen von Dienstag, 2. November 2021, bis einschließlich Mittwoch, 1. Dezember 2021, bei der Stadt Büren zur Einsichtnahme aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Einwendungen können bis zum 15. Dezember 2021 erhoben werden. Zusätzlich zur Auslegung vor Ort werden die Antragsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Büren sowie auf der Homepage der Bezirksregierung veröffentlicht. „Verfahrensrechtlich maßgeblich ist jedoch allein die Auslegung vor Ort“, betont Ann-Christin Thiele. 

Einwendungen elektronisch oder schriftlich

Alle, die von dem Vorhaben betroffen sind, können bei der Stadt Büren oder direkt bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. „Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als DE-Mail ist möglich. Eine Übermittlung per ‚einfacher E-Mail‘ ist nicht ausreichend“, erklärt Barbara Späth, verfahrensführende Sachbearbeiterin der Verfahrensstelle. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ortüblichen Bekanntmachung, nachzulesen im Amtsblatt der Stadt Büren sowie auf den Internetseiten der Stadt Büren und der Bezirksregierung.

Details zum Vorhaben

Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, insbesondere in Trockenzeiten oder bei Lieferengpässen durch den Wasserverband Aabachtalsperre, soll der Brunnen Afte II in das Versorgungskonzept einbezogen werden.  

Der Brunnen II wurde 1961 errichtet und war bis Anfang der 80er Jahre für die Trinkwasserversorgung in Betrieb. Die genehmigte Entnahmemenge belief sich auf 250.000 Kubikmeter Wasser. Später wurde der Brunnen zur Versorgung einer Fabrik mit Brauchwasser genutzt. 2015 wurde der Brunnen außer Betrieb genommen und sollte zunächst zurückgebaut werden. Nach einer ersten positiven hydrochemischen Probenahme im Jahr 2018 zeigten die nachfolgenden Pumpversuche, dass der Brunnen reaktivierbar und für Trinkwasserzwecke geeignet ist.

Die Wasserversorgung hat in Büren eine mehr als 175-jährige Tradition. Bereits im Jahr 1732 wurde zwischen den gefassten Quellen im südöstlich gelegenen Mertenstal und vier Wasserbehältern im Ort eine drei Kilometer lange hölzerne Wasserleitung verlegt. Für die heutige Kernstadt Büren besteht die zentrale Wasserversorgung seit dem Jahr 1881. In den Folgejahren wurde 1919 die Quelle Leiberg 1 und 1950 die Quelle Leiberg 2 erschlossen. Die Stadt Büren verfügt über eine am 23. Oktober 2018 erteilte und bis zum 31. Dezember 2048 befristete Bewilligung für die Entnahme von bis zu 700.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr aus diesen beiden Quellen.