Preußisch Oldendorf: Grundwasserentnahme aus der Anlage „Hedem“

Pressemitteilung der Bezirksregierung Detmold und des Wasserbeschaffungsverbandes Kreis Herford-West

Detmold (12. März 2021). Die Bezirksregierung Detmold hat das Bewilligungsverfahren für die Grundwasserentnahme aus den bestehenden 17 und einem weiteren geplanten Brunnen des Wasserwerks „Hedem“ in Preußisch Oldendorf eröffnet. Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Kreis Herford-West plant demnach, künftig insgesamt 5,2 Millionen Kubikmeter Wasser zu entnehmen. Die Entnahmemenge wird im Versorgungsgebiet der Verbandsmitglieder des WBV Kreis Herford-West als Trink-, Betriebs- und Feuerlöschwasser sowie zur Erfüllung vertraglicher Pflichten benötigt. Die Antragsunterlagen können öffentlich eingesehen werden.

12.03.2021

„Die Bezirksregierung Detmold prüft das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit“, erklärt Ronny Abraham, zuständiger juristischer Dezernent und Leiter der Verfahrensstelle bei der Bezirksregierung. „Allerdings ist zu Zeiten der allgemeinen Corona-Pandemie alles etwas anders, auch die Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren“.

Veröffentlichung im Internet wegen Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit der Rathäuser für Besucher wird die grundsätzlich erforderliche Auslegung der Antragsunterlagen vor Ort in Papierform nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes durch Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Dazu werden die Antragsunterlagen in der Zeit von Montag, 15. März 2021, bis Mittwoch, 14. April 2021, auf der Homepage der Stadt Preußisch Oldendorf, der Stadt Lübbecke und der Gemeinde Bad Essen sowie auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold einsehbar sein. Einwendungen können bis Mittwoch, 28. April 2021, erhoben werden.

Einsicht vor Ort möglich

Zusätzlich können die Antragsunterlagen während der Internetveröffentlichung auch vor Ort bei der Stadt Preußisch Oldendorf, der Stadt Lübbecke und der Gemeinde Bad Essen eingesehen werden, allerdings nur nach vorheriger individueller Terminvereinbarung und unter Einhaltung der jeweils geltenden Infektions- und Hygienebestimmungen. „Verfahrensrechtlich maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen“, betont Ronny Abraham.

Einwendungen elektronisch oder schriftlich

Alle, die von dem Vorhaben betroffen sind, können bei der Stadt Preußisch Oldendorf, bei der Stadt Lübbecke, bei der Gemeinde Bad Essen oder direkt bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich Einwendungen erheben. „Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als DE-Mail ist möglich. Eine Übermittlung per ‚einfacher E-Mail‘ ist nicht ausreichend“, erklärt Barbara Späth, verfahrensführende Sachbearbeiterin der Verfahrensstelle.

Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes zur Kontaktbeschränkung sowohl bei der Stadt Preußisch Oldendorf als auch bei der Stadt Lübbecke, der Gemeinde Bad Essen und der Bezirksregierung Detmold ausgeschlossen. Bei Bedarf eröffnet die Bezirksregierung Detmold einen Zugang für die Abgabe von elektronischen Erklärungen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Benachrichtigungen sowie aus den ortsüblichen Bekanntmachungen der Städte Preußisch Oldendorf und Lübbecke, nachzulesen in den jeweiligen Amtsblättern, und auf den jeweiligen Internetseiten.

Details zum Vorhaben

Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Kreis Herford-West wurde am 23. Juni 1966 als Wasser- und Bodenverband zur Trinkwasserversorgung im Kreis Herford gegründet. Zu den Mitgliedern zählten zunächst die Städte Bünde, Enger und Spenge sowie die Gemeinden Hiddenhausen, Kirchlengern und Rödinghausen. Später trat die Stadtwerke Herford GmbH dem Verband als Mitglied bei.

Das Wassergewinnungsgebiet Preußisch Oldendorf-Hedem wurde in den Folgejahren durch den Bau des Wasserwerks, der Errichtung von zwei Hochbehältern und einer Transportwasserleitung erschlossen. Die Anlagen gingen am 22. Oktober 1974 in Betrieb. Der gestiegene Wasserbedarf Anfang der 1990er Jahre erforderte den Umbau des Wasserwerks.

Bereits am 24. November 1980 wurde dem Verband eine Grundwasserentnahme in Höhe von 3,6 Millionen Kubikmeter pro Jahr genehmigt. Eine befristete Bewilligung über eine jährliche Entnahme von insgesamt 4,7 Millionen Kubikmeter erfolgte für den Zeitraum 4. Dezember 2000 bis 31. Dezember 2020. Im Rahmen der Prüfung, ob für die weitere Grundwasserentnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, waren umfangreiche Untersuchungen durchzuführen. Für eine stabile Versorgung während dieses Zeitraums beantragte der Verband die Zulassung des vorzeitigen Beginns. Diese wurde beginnend mit dem 1. Januar 2021 über die bisherige Entnahmemenge erteilt. Zur Deckung des Bedarfs sieht der mit dem WBV abgestimmte Bedarfsnachweis für die Gewinnungsanlage Hedem zukünftig eine jährliche Entnahmemenge von 5,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr vor.

Der Verband beliefert seine Mitglieder und Vertragspartner und hat kein direktes Verteilnetz zur Versorgung von Endverbrauchern.