DigitalPakt Schule

Das Landeskabinett hat die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt und damit den Weg frei gemacht für die Auszahlung der Fördermittel an die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Aktuelle Fristen

 

Eine Antragsstellung für die IT-Administration ist nur bis zum 16.05.2024 möglich.

 

Änderungsanträge:

Sofern Sie die laut Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel in den Vorjahren nicht vollständig abgerufen haben und Sie diese für die Umsetzung der bewilligten Maßnahme noch benötigen, beachten Sie folgendes:

  • Zur Verlagerung der Mittel in das Jahr 2024 ist ein begründeter formloser Änderungsantrag - per E-Mail - zu stellen

  • Bitte reichen Sie hierzu neben einer kurzen Begründung einen aktualisierten Finanzierungsplan (s. Ziffer 4. des Zuwendungsbescheides) ein. Bereits getätigte Mittelabrufe sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen

  • Beantragen Sie ggf. auch die Verlängerung der Bewilligungs- und Durchführungszeiträume (s. Ziff. I, 1 und II, 1 des Zuwendungsbescheids)

  • Übersenden Sie uns die Erklärung der Richtigkeit der Angaben (per Post oder per Fax)

 

Durchführungszeiträume:

  • 31.10.2024 DigitalPakt

  • 31.01.2025 IT-Administration

Eine Verlängerung ist nicht möglich!

 

Mittelauszahlung im Jahr 2024:

  • 08.11.2024 letzter Termin für die Einreichung vollständiger und prüffähiger Mittelabrufe

Bei Mittelabrufen, die nach diesen Daten eingehen, kann eine Auszahlung nicht gewährleistet werden. Mittelabrufe sind unter folgenden Links zu stellen:

DigitalPakt: Land NRW (Mittelabruf auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen")

IT-Administration: Land NRW (IT-Administration_Mittelabruf)

Berufskollegs Videokonferenzanlagen: Land NRW (Detmold: Mittelabruf)

 

Achten Sie beim Mittelabruf bitte unbedingt darauf:

  • das korrekte Aktenzeichen und die dazugehörige Lucom Nr. einzutragen

  • die für Mittelabrufe erforderlichen Anlagen anzufügen

  • Beleg- und Vergabelisten fortlaufend zu führen, falls Sie mehrere Mittelabrufe zu einem Zuwendungsbescheid tätigen

  • ggf. einen Vergabevermerk unter Beachtung der Dokumentationspflicht zu erstellen

Verwendungsnachweise:

Die Verwendungsnachweise sind entsprechend der Regelungen im Bewilligungsbescheid einzureichen, spätestens jedoch bis zum 30.06.2025.

DIGITALPAKT SCHULE

Für das Förderprogramm Digitalpakt Schule wurden dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro zugewiesen. Alle Schulträger erhalten ein festgesetztes Förderbudget, um die Schulen mit den Fördermitteln bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen, von privaten Ersatzschulen sowie Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe. Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Die Förderbudgets für die einzelnen Schulträger finden Sie in der Anlage 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW.

Mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10%.

Mit der Anpassung der Richtlinie DigitalPakt NRW, veröffentlicht am 19.01.2024, stehen den Schulträgern in NRW Mittel zur Verfügung, um alle Berufskollegs mit je einer professionellen Videokonferenzanlage auszustatten.

„Für Berufskollegs werden professionelle Videokonferenzanlagen mit den Mindestanforderungen gemäß Anlage 10 gefördert.“
(Vgl. RL DigitalPakt NRW Nr. 2.1 d)

Die Ausstattung der Berufskollegs mit professionellen Videokonferenzanlagen (VKA) dient vorrangig dem Ziel, neue Konzepte von Lernortkooperation mit externen Partnern, aber auch zwischen Berufskollegs zu fördern.

Vorgesehen ist eine Ausstattung der Berufskollegs, mit professionellen VKA. Die Förderung kann nur von Schulträgern der Berufskollegs beantragt werden.

Fristen und Termine:

  • Förderfähig sind alle ab dem 01.01.2024 begonnenen Vorhaben.

  • Eine Antragsstellung ist bis zum 16.05.2024 möglich.

  • Die Vorhaben sind bis zum 31.10.2024 durchzuführen.

Die folgende Abbildung zeigt eine beispielhafte Installation einer Videokonferenzanlage:

Pro Berufskolleg ist eine Förderung i.H.v 90 % von bis zu 17.100 € möglich. Der Schulträger hat zusätzlich einen Eigenanteil i.H.v. 10 % zu leisten. Die Beschaffung teurerer Anlagen ist prinzipiell möglich, die Mehrkosten sind vom Träger zu übernehmen.

Insgesamt steht zu diesem Zweck eine Summe von rund 6,5 Millionen Euro bereit. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel pro Schulträger sind der Anlage 9 der Richtlinie zu entnehmen.

Diese Mittel können ab sofort bei der Bezirksregierung Detmold online beantragt werden. Hier der Link zum Förderportal NRW: https://foerderportal.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=DIGITALPAKT_SCHULE_D

Es kann dort wieder die Funktion der Zwischenspeicherung der Anträge genutzt werden. 

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen: Investitionsliste nach Anlage 10

Des Weiteren wurden die FAQ der RL DigitalPakt Schule ab II. Nr. 9 i. entsprechend ergänzt.

Eine Begründung der Beantragung im Rahmen einer Erweiterung der bestehenden tpEks ist nicht notwendig.

Bei Fragen kann sich an die nebenstehenden Sachbearbeitenden gewandt werden. Diese sind neben ihren persönlichen Telefonnummern unter der Hotline 05231 71-3489 sowie unter dem Kontaktformular erreichbar.

IT-Administration

Am 10.02.2021 ist die „Richtlinie über die Förderung von IT-Administration“ in Kraft getreten.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, Sie im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden im Rahmen des DigitalPakt Schule zu unterstützen.

Die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Träger von genehmigten Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Altenpflege- und (Kinder-) Krankenpflegeschulen bzw. Pflegeschulen sowie staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen sind hierfür antragsberechtigt.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind folgende Maßnahmen, die ab dem 03.06.2020 begonnen worden sind:

  • Personalkosten zur IT-Administration durch eigenes Personal,
  • Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister und
  • Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ihnen beschäftigten IT-Administrierenden

Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Eine Förderung ist unter Berücksichtigung der Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermittel (Schulträgerbudgets, Anlage 3 zur Förderrichtlinie) in Höhe von max. 90% Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben möglich.

Eine Übersicht der FAQ finden Sie hier.

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