6-streifiger Ausbau der A 57 im Abschnitt Krefeld

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 15.02.2019 bei der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 57 (A 57) im sog. Ausbauabschnitt Krefeld eingereicht und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der A 57 von bislang 2 auf künftig 3 Spuren pro Fahrtrichtung vom Nordrand der A 57-Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt bis zum Südrand der A 57-Anschlussstelle Krefeld-Oppum (Bau-km 60+500 bis Bau-km 66+580). Auch die Anschlussstelle Krefeld-Zentrum ist Bestandteil dieses insgesamt 6,08 km langen Ausbauabschnitts. Er schließt im Norden an den Ausbauabschnitt Oppum (Südrand der Anschlussstelle Oppum bis Autobahnkreuz Meerbusch) an, für den die Planfeststellung durch Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 07.07.2017 bereits erfolgt ist. Für den weiteren sich nördlich von Krefeld anschließenden Ausbauabschnitt Kapellen (Nordrand der Anschlussstelle Gartenstadt bis Autobahnkreuz Moers) wurde das Planfeststellungsverfahrens Ende 2020 bei der Bezirksregierung Detmold beantragt und eingeleitet (siehe separate Info).

Die Planung für den Ausbauabschnitt Krefeld beinhaltet u. a.

-   den Abriss und anschließenden Neubau von 13 der 15 im Ausbauabschnitt vorhandenen Brückenbauwerke,

-   die Anpassung der Rampenfahrbahnen aller drei Anschlussstellen sowohl westlich als auch östlich der A 57 sowie bezüglich der Anschlussstellen Krefeld-Zentrum und Krefeld-Gartenstadt auch die Neutrassierung von Teilen der Anschlussrampen,

-   die Realisierung aktiven Lärmschutzes durch den durchgehenden Verbau eines Fahrbahnbelages mit dem Korrekturfaktor -5 dB(A), d. h. eines Fahrbahnbelages, der gegenüber dem Referenzwert des Standardbelages der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) bzw. der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – (RLS 90) um 5 dB(A) leiser ist,

-   die Realisierung weiteren aktiven Lärmschutzes durch den Bau von Lärmschutzwänden, teilweise in gebogener, d. h. oben nach innen gewölbten Form, mit Höhen zwischen 4,50 m und 9 m über Längen von 7.124 m auf der Westseite, 5.674 m auf der Ostseite und 1.852 m im Mittelstreifen der A 57,

-   die über den aktiven Lärmschutz hinausgehende grundsätzliche Anerkennung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes,

-   die Errichtung der Entwässerungsanlagen,

-   die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie

-   alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am   bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter.

Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Traar, Uerdingen, Verberg, Bockum, Linn, Oppum und Benrad der kreisfreien Stadt Krefeld sowie in der Gemarkung Ilverich der Stadt Meerbusch im Rhein-Kreis-Neuss.

In der Zeit vom 18. März bis 17. April 2019 haben die Planunterlagen in den Städten Krefeld und Meerbusch für einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Bis zum Ablauf der einmonatigen Einwendungsfrist am17.05.2019 sind 12 Einwendungsschreiben von insgesamt 33 Einwendern eingegangen. Im September 2020 gingen nach entsprechender inhaltlicher Auswertung die Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und Stellungnahmen ein. Unter ihrer Berücksichtigung und mit Blick auf die Corona-Pandemie wurde entschieden, von der gesetzlichen Möglichkeit des Verzichts auf einen Erörterungstermin Gebrauch zu machen. Den Einwendern, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. bzw. 26. November 2020 die jeweiligen Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin zugeleitet. Als Ersatz für den Verzicht auf die Erörterung hatten Sie die Möglichkeit, bis Ende Januar 2021 schriftlich zu ihnen Stellung zu nehmen.

Unabhängig davon hat im Januar 2021 die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes die Funktion der Vorhabenträgerin vom Landebetrieb Straßenbau NRW übernommen. Im September 2021 hat sie die Planunterlagen mit dem sog. „Deckblatt 1“ in Teilen aktualisiert. Die von Änderungen Betroffenen wurden individuell angehört. Das Anhörungsverfahren war damit abgeschlossen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie nach abschließender Prüfung der Planunterlagen und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold am 08.04.2022 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der der Vorhabenträgerin diverse Auflagen macht. Die Vorhabenträgerin hat die Planunterlagen zunächst noch insoweit modifiziert, als sie die Beschlussregelungen mittels sog. „Grüneintragungen“ noch in sie eingearbeitet hat.

Mitte Mai 2022 wurde der Beschluss den Einwenderinnen und Einwendern sowie den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange zugestellt. Vom 30.05. bis zum 13.06.2022 lag er dann zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen zwei Wochen lang im Internet sowie begleitend auch vor Ort bei den Städten Krefeld und Meerbusch öffentlich aus. Seit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss auch allen sonstigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Eine zunächst beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereichte Klage wurde am 15.03.2023 zurückgenommen. Das Gericht hat das Verfahren daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2023 eingestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig.

 

Hinweis zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde:

Im Regelfall wäre das Vorhaben in die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf gefallen. Grundlage für die vorliegend davon abweichende Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold ist die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht. Sie hat es dem Verkehrsministerium ermöglicht, die Zuständigkeit ausnahmsweise mit Erlass vom 15.08.2018 der Bezirksregierung Detmold zu übertragen.

 

Stand: April 2023