A 57: Bezirksregierung stellt Baurecht her

Ausbau im Abschnitt Krefeld (Anschlussstellen Gartenstadt bis Oppum)

Detmold (8. April 2022). Das Verfahren zur Planfeststellung des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn 57 (A 57) im Abschnitt Krefeld ist nahezu abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold hat heute, Freitag, den Planfeststellungsbeschluss dafür erlassen. Damit besteht Baurecht für das Projekt. 

08.04.2022

Vorhabenträgerin ist die Niederlassung Rheinland der bundeseigenen Autobahn GmbH. Sie kann die nächsten Schritte zur Bauausführung veranlassen, sobald ihr die offiziellen Dokumente von der Bezirksregierung vorliegen. Der Beschluss mitsamt den Planunterlagen wird im Laufe der kommenden Wochen veröffentlicht, sobald die Pläne an den Beschluss angeglichen sind. 

„Der Ausbau der A 57 ist von hohem öffentlichen Interesse. Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht dieses Vorhaben in einer ausgewogenen Art und Weise, die allen Interessen gerecht wird“, sagt Heike Schönfeld, Leiterin des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold. Zahlreiche unterschiedliche und auch gegenläufige Aspekte des Autobahnausbaus seien in dem aufwändigen Prozess gründlich und sorgfältig geprüft worden. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt und auch den privaten Belangen ausreichend gerecht wird“, erklärt Heike Schönfeld.

Im Ergebnis liegt ein rund 380 Seiten starker Beschluss vor. Er stellt sicher, dass die 
A 57 den anfallenden Verkehr künftig ohne die bisherige Stauanfälligkeit bewältigt und sich die Verkehrssicherheit erhöht. Außerdem sorgt der neue Lärmschutz künftig für ein deutlich ruhigeres Wohnumfeld und Wohnverhältnisse. 

Einwender bekommen Post – Beschluss wird veröffentlicht 

Im nächsten Verfahrensschritt wird der Planfeststellungsbeschluss den Einwendern individuell zugestellt. Außerdem wird er mit den zugehörigen Planunterlagen für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Die Details zur Auslegung werden rechtzeitig bekannt gemacht. 

Nach der Auslegung beginnt eine einmonatige Klagefrist. Innerhalb dieser Frist kann der Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. Kraft Gesetzes ist der Planfeststellungsbeschluss jedoch sofort vollziehbar, sodass der Straßenbaulastträger auch trotz einer etwaigen Klage mit den nächsten Schritten zum Ausbau beginnen kann. 

Allerdings kann innerhalb der Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht über einen Antrag im vorläufigen Rechtschutz (sog. „Eilverfahren“) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. „Ob von der Klagemöglichkeit und ggf. auch vom Eilverfahren Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten“, so Verfahrensleiterin Schönfeld. Die Behörde gehe jedoch sicher davon aus, dass der Beschluss einer entsprechenden gerichtlichen Überprüfung standhalten werde.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte bei der Bezirksregierung Detmold das Verfahren zur Planfeststellung des Vorhabens am 15. Februar 2019 beantragt. Die Planunterlagen haben in beiden Städten vom 18. März bis 17. April 2019 öffentlich ausgelegen. Mit zwölf Schreiben, darunter einer Sammeleinwendung, sind von insgesamt 33 Betroffenen Einwendungen erhoben worden. Auf einen Erörterungstermin konnte verzichtet werden. 

Zum 1. Januar 2021 hatte die Niederlassung Rheinland der vom Bund neu gegründeten Autobahn GmbH die Vorhabenträgerfunktion vom Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen. Sie änderte die Planunterlagen im September 2021: Sie legte ein neues Luftschadstoffgutachten vor sowie verschlankte die Stützkonstruktion der Schönwasserparkbrücke. Die Gründe hierfür sind der Landschafts- und der Denkmalschutz.

„Flüsterasphalt“ und Wände reduzieren Lärmbelastung

Eine besondere Rolle bei dem Projekt spielt der Schutz vor Lärm. Um ihn schon bei seiner Entstehung maßgeblich zu mindern, erhalten alle Richtungsfahrbahnen der A 57 eine Asphaltdecke, die im Vergleich zur Referenzdecke der gesetzlichen Vorgaben fünf dB(A) geringere Abrollgeräusche verursacht. Zum Vergleich: Eine Minderung um drei dB(A) ist in etwa mit einer Halbierung des Verkehrsaufkommens vergleichbar. 

Als weitere aktive Lärmschutzmaßnahme sind über eine Länge von 14,65 Kilometern Lärmschutzwände vorgesehen, davon 7,1 Kilometer auf der Westseite, 5,7 Kilometer auf der Ostseite und zusätzlich 1,9 Kilometer im Mittelstreifen. Die Lärmschutzwände sind zwischen 4,5 und neun Meter hoch. Überwiegend beträgt ihre Höhe 7,5 Meter. Zur Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit sowie aus städtebaulichen Gründen werden sie teilweise zur Fahrbahn hin gewölbt ausgeführt. An den wenigen Stellen, an denen sie besonders nahe an Wohnhäuser heranreichen, 7,5 Meter hoch sind und ohne Krümmung gebaut werden, sind ihre oberen Teile transparent. Die Autobahn GmbH berücksichtigt außerdem die Pläne aus dem Wettbewerb, den die Stadt Krefeld durchgeführt hatte. Passiver Lärmschutz für diverse Gebäude ergänzt das planfestgestellte Lärmschutzkonzept. 

Hintergrund: Details zum Vorhaben

Die A 57 soll von bislang zwei auf künftig drei Fahrspuren je Fahrtrichtung im Ausbauabschnitt Krefeld erweitert werden. Dieser umfasst die A 57 vom Nordrand der Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt bis zum Südrand der Anschlussstelle Krefeld-Oppum. Auch die Anschlussstelle Krefeld-Zentrum gehört damit zum insgesamt 6,08 Kilometer langen Ausbauabschnitt. 

Die A 57 verläuft auf einem etwa sechs Meter hohen Damm und schließt 15 Brückenbauwerke mit ein, von denen 13 abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden sollen. Der Ausbau wird unter laufendem Verkehr und asymmetrisch erfolgen. Die Erweiterung soll abschnittsweise nach Westen und Osten verlagert werden. Die Baumaßnahme findet auf dem Gebiet der Stadt Krefeld statt, Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sind aber auch in Meerbusch vorgesehen.

Hintergrund zum Ausbau: Engpass soll verschwinden 

Die A 57 ist Teil der Europastraße 31, die von Rotterdam bis nach Hockenheim führt. Sie verläuft von der niederländischen Grenze bei Goch in Weiterführung der niederländischen A 77 linksrheinisch über Krefeld und Neuss nach Köln. Sie ist die wichtigste Verbindung der linksrheinischen Wirtschaftszentren. Die A 57 ist über Autobahnkreuze mit den Autobahnen 1, 40, 42, 44 und 52 verknüpft. 

Das starke und noch immer leicht steigende Verkehrsaufkommen umfasst zurzeit bis zu rund 87.500 Fahrzeuge im Tagesdurchschnitt. Davon gehören rund 12.800 Fahrzeuge zum Schwerlastverkehr mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ohne den Ausbau der Fahrbahn werden bis zum Jahr 2030 bis zu 91.300 Fahrzeuge täglich erwartet, darunter rund 13.600 Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Unter Berücksichtigung des Ausbaus beläuft sich das erwartete Verkehrsaufkommen für 2030 auf bis zu 96.000 Fahrzeuge (davon Schwerlastverkehr: etwa 14.000).

Diese Verkehrsdichte führt zu Überlastungen und häufigen Verkehrsstaus. Im Bundesverkehrswegeplan wird der sechsstreifige Ausbau der A 57 zwischen den Autobahnkreuzen Kamp-Lintfort und Meerbusch daher als Maßnahme im vordringlichen Bedarf geführt. Sie dient der Beseitigung des Engpasses. Über das Fernstraßenausbaugesetz sind der vordringliche Bedarf und die Ausbaunotwendigkeit gesetzlich festgestellt worden. Mit dem nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss besteht Baurecht für das Vorhaben. 

Hintergrund: Bezirksregierung Detmold aufgrund Erlasses zuständig

Planfeststellungsbehörde wäre im Regelfall nicht die Bezirksregierung Detmold, sondern die eigentlich örtlich zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gewesen. Die abweichende Zuständigkeit geht auf die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht zurück. Sie hatte es dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht, die Zuständigkeit per Erlass der Bezirksregierung Detmold zu übertragen.