Planfeststellung für  den Bau des Hochbahnsteiges Windelsbleicher Straße

Planfeststellung für  den Bau des Hochbahnsteiges Windelsbleicher Straße 

in der Brackweder Straße 

zwischen den Einmündungen der Leo-Fall-Straße und der Leharstraße 

in Bielefeld, Stadtteil Brackwede (Stadtbahnlinie 1) 

 

Die moBiel GmbH plant die Stadtbahnlinie 1 in Bielefeld vollständig barrierefrei und für den Betrieb mit den modernen Stadtbahnfahrzeugen „Vamos“ auszubauen. 

Die moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, 33604 Bielefeld, hat daher für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Regelungen der §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beantragt.

Die Stadtbahnhaltestelle „Windelsbleicher Straße“ in der Brackweder Straße in Bielefeld soll durch die Errichtung eines neuen Hochbahnsteiges barrierefrei ausgebaut werden. Dazu wird die derzeitige Haltestelle „WIndelsbleicher Straße“  ca. 150 m  weiter in Richtung Osten verlegt und die vorhandenen Gleise aufgeweitet werden. Deshalb muss der vorhandene Straßenquerschnitt inklusive Schienenfahrwegen, Fahrbahn und Nebenanlagen auf einer Länge von ca. 275 Metern umgebaut werden. Die Einmündungen der Straßen Am Alten Friedhof, Leo-Fall-Straße und Leharstraße werden an die Neuplanung angeglichen und gemäß dem aktuellen Standard für barrierefreie Verkehrsanlagen der Stadt Bielefeld zu Gehwegüberfahrten mit Leiteinrichtungen berücksichtigt. Der stadtbildprägende Baumbestand auf der südlichen Nebenanlage, also am Friedhof, bleibt durch entsprechende bautechnische Maßnahmen weitestgehend unberührt und erhält besondere Berücksichtigung.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgte für die Einleitung des Verfahrens die Durchführung der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag im Technischen Rathaus der Stadt Bielefeld und im Bezirksamt Brackwede in der Zeit vom 09.01.2024 bis 08.02.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen konnten anschließend bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das war bis zum 22.02.2024, bei der Bezirksregierung Detmold oder bei der Stadt Bielefeld erhoben werden.

Sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, die parallel beteiligt wurden, wurden anschließend mobiel zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme (Gegenäußerung) zugeleitet.

Das Verfahren wird fortgesetzt, sobald diese Gegenäußerungen vorliegen.

 

Bekanntmachung

Planunterlagen