Planfeststellung für den Bau des Hochbahnsteiges Windelsbleicher Straße
Planfeststellung für den Bau des Hochbahnsteiges Windelsbleicher Straße
in der Brackweder Straße
zwischen den Einmündungen der Leo-Fall-Straße und der Leharstraße
in Bielefeld, Stadtteil Brackwede (Stadtbahnlinie 1)
Die moBiel GmbH plant die Stadtbahnlinie 1 in Bielefeld vollständig barrierefrei und für den Betrieb mit den modernen Stadtbahnfahrzeugen „Vamos“ auszubauen.
Die moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, 33604 Bielefeld, hat daher für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Regelungen der §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beantragt.
Die Stadtbahnhaltestelle „Windelsbleicher Straße“ in der Brackweder Straße in Bielefeld soll durch die Errichtung eines neuen Hochbahnsteiges barrierefrei ausgebaut werden. Dazu wird die derzeitige Haltestelle „WIndelsbleicher Straße“ ca. 150 m weiter in Richtung Osten verlegt und die vorhandenen Gleise aufgeweitet werden. Deshalb muss der vorhandene Straßenquerschnitt inklusive Schienenfahrwegen, Fahrbahn und Nebenanlagen auf einer Länge von ca. 275 Metern umgebaut werden. Die Einmündungen der Straßen Am Alten Friedhof, Leo-Fall-Straße und Leharstraße werden an die Neuplanung angeglichen und gemäß dem aktuellen Standard für barrierefreie Verkehrsanlagen der Stadt Bielefeld zu Gehwegüberfahrten mit Leiteinrichtungen berücksichtigt. Der stadtbildprägende Baumbestand auf der südlichen Nebenanlage, also am Friedhof, bleibt durch entsprechende bautechnische Maßnahmen weitestgehend unberührt und erhält besondere Berücksichtigung.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgte für die Einleitung des Verfahrens die Durchführung der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) lag im Technischen Rathaus der Stadt Bielefeld und im Bezirksamt Brackwede in der Zeit vom 09.01.2024 bis 08.02.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen konnten anschließend bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das war bis zum 22.02.2024, bei der Bezirksregierung Detmold oder bei der Stadt Bielefeld erhoben werden.
Die Vorhabenträgerin hat mit Antrag vom 17.06.2024 das Deckblatt 1 in das Verfahren eingebracht. Die von Änderungen Betroffenen wurden individuell angehört. Sie hatten die Gelegenheit, die Deckblattunterlagen einzusehen und Einwendungen gegen die Planänderung bis zum 10.07.2024 abzugeben.
Sämtliche im Verfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden moBiel zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme (Gegenäußerung) zugeleitet.
Die Vorhabenträgerin hat zu allen Anregungen und Bedenken eine Stellungnahme erarbeitet. Sie hat mit Schreiben vom 18.07.2024 ihre inhaltliche Beurteilung und Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen (Gegenäußerung) bei der Planfeststellungsbehörde vorgelegt.
Den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange wurde der ihre Einwendung/Stellungnahme betreffende Teil der Gegenäußerungen im Rahmen des Anhörungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom 24.07.204 übersandt.
Von der gesetzlichen Möglichkeit des Verzichts auf einen Erörterungstermin wurde Gebrauch gemacht. Es bestand aber die Möglichkeit, schriftlich oder per Mail zur Gegenäußerung Stellung zu nehmen. Damit war das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat sich eine umfassende und detaillierte Prüfung aller Planunterlagen, Gutachten, Einwendungen und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin angeschlossen.
Unter Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold dann am 31. März 2025 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der der Vorhabenträgerin bestimmte Auflagen macht.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen für zwei Wochen bei der Stadt Bielefeld öffentlich aus. Einzelheiten sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.
Einleitung des Verfahrens: Bekanntmachung
Planunterlagen
Auslegung Beschluss und Unterlagen: Bekanntmachung