Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf den TWE-Strecken 9163 und 9164 (Harsewinkel - Verl)
Die Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH (TWE) hat für die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf den TWE-Strecken 9163 und 9164 (Harsewinkel - Verl) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die größtenteils eingleisige und insgesamt 25,7 km lange Strecke führt über 77 Bahnübergänge und elf Eisenbahnüberführungen. Von den elf sich auf der Strecke befindenden Haltepunkten bzw. Bahnhöfen werden sechs Haltepunkte als Seitenbahnsteige sowie zwei Bahnhöfe als Seitenbahnsteige umgebaut bzw. neu errichtet. Die Streckenabschnitte von Harsewinkel nach Verl werden nicht elektrifiziert. Der Gleisoberbau wird für eine Streckengeschwindigkeit von 80 km/h ertüchtigt.
Das Betriebskonzept sieht einen Stundentakt zu folgenden Zeiten vor:
Montags bis Freitags von 05:00 Uhr bis 23.00 Uhr
Samstags von 07:00 Uhr bis 23.00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 08:00 Uhr bis 23.00 Uhr
Von dem Vorhaben sind trassennahe Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Harsewinkel, Marienfeld, Gütersloh, Spexard und Verl betroffen.
Die von der Vorhabenträgerin eingereichten Planunterlagen umfassen insbesondere
folgendes:
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000
Übersichtslagepläne im Maßstab 1 : 10.000
Lagepläne Strecke im Maßstab 1 : 1.000
Lagepläne Haltepunkt im Maßstab 1 : 200
Lagepläne Bahnübergänge im Maßstab 1 :200
Lagepläne Schleppkurven im Maßstab 1 :200
Lagepläne Sichtflächen im Maßstab 1 : 1.000 / 1 : 500
Lagepläne Streuwinkel im Maßstab 1 :200
Lage- und Höhenplan Straßenbau Ickelweg im Maßstab 1 : 500
Lagepläne Baustelleneinrichtungsflächen im Maßstab 1 : 1.000
Bauwerksverzeichnis
Grunderwerbsverzeichnis
Grunderwerbspläne im Maßstab 1 : 500
Querschnitte Strecke , Haltepunkte, Bahnübergänge und Straßenbau Ickelweg im Maßstab 1 : 50
Bauwerkspläne im Maßstab 1 : 50 / 1: 25 / 1 :20
Bestandleitungspläne Strecke im Maßstab 1 : 200
Bestandsleitungsplan Straßenbau Ickelweg im Maßstab 1: 500
Signalübersichtspläne im Maßstab 1 : 5.000
Signallagepläne im Maßstab 1 : 1.000
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Luftschadstoffgutachten
Schallschutzuntersuchung
Geotechnischer Bericht
Fachbeitrag abfallrechtliche Vorgaben
Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Fachbeitrag Brand- und Katastrophenschutz / Notfallmanagement
Das geplante Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß Nr. 14.8.3.1 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nr. 1 UVPG ist die UVP-Pflicht von dem Ergebnis einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach den Vorgaben des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG abhängig. Sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, wird dieses im Amtsblatt der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung des Vorhabens in den Städten Harsewinkel, Gütersloh und Verl am 17.05.2024 liegen die Planunterlagen gemäß § 18a Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 26.06.2024 bei den drei vorgenannten Städten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Jeder, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 10. Juli 2024, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen können bei der Stadt Harsewinkel bzw. den Städten Gütersloh und Verl sowie auch bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Planfeststellungsbehörde eingelegt werden. Zwecks weiterer Einzelheiten wird auf die jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen.
Planunterlagen: siehe hier
Stand: Mai 2024
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