Planfeststellungsverfahren für B 238n - Ortsumgehung Lemgo

Bezirksregierung führt Erörterung im Format einer Online-Konsultation durch

Das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der B 238 - Ortsumgehung Lemgo - im Kreis Lippe geht in die entscheidende Phase. In der Zeit vom 22. April 2024 bis zum 21. Mai 2024 führt die Bezirksregierung Detmold die Erörterung im Format einer Online-Konsultation durch.

11.04.2024

Der geplante Neubauabschnitt der B 238n hat eine Länge von rund 3,1 Kilometern. Er beginnt an der L 712 (Ostwestfalenstraße) und führt südlich der diakonischen Einrichtung „Eben-Ezer“ wieder auf die vorhandene B 238 (Rintelner Straße). Überführungen sorgen dafür, dass Leeser Weg, Alter Knick und Brunnenweg über die B 238n überführt werden. Die Kreuzung mit dem Entruper Weg ist als Kreisverkehr geplant; der Sommerhäuschen- sowie der Wacholderweg werden jeweils unter der B 238n geführt.

Die beantragte Planfeststellung ist eine Folgemaßnahme des fertig gestellten ersten Bauabschnittes zur Vollendung des Umgehungsstraßenkonzeptes der Stadt Lemgo. Der erste (südliche) Bauabschnitt der Westumgehung von Lemgo-Bentrup bis zur L 712 ist seit November 2002 für den Verkehr freigegeben. Mit der jetzt geplanten Ortsumgehung wird der Durchgangsverkehr in Nord-Südrichtung zukünftig um Lemgo herumgeführt. Nach dem Bau der Westumgehung im Zusammenhang mit der neu gebauten Südumgehung Lemgo (B 66) und einem Teilstück der Ostwestfalenstraße (L 712) umfährt der Verkehr Lemgo. Durch diese Sammel- und Verteilerfunktion soll es zu einer weitgehenden Entlastung des Ortskernes von Lemgo vom Durchgangsverkehr und von Teilen des Ziel- und Quellverkehres kommen.

Das Planfeststellungsverfahren ist auf Antrag der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) vom Juni 2020 von der Bezirksregierung Detmold eingeleitet worden.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 10. Februar 2021 öffentlich ausgelegen. 

Daraufhin sind insgesamt 65 Einwendungsschreiben bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Diese stellen insbesondere die ausreichende Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Planung sowie die Rechtfertigung des Vorhabens infrage.

Mit der jetzt anstehenden nicht öffentlichen Erörterung des Vorhabens im Format einer Online-Konsultation erhalten die Einwender, die sonstigen von dem Vorhaben betroffenen Personen sowie auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, sich über ihre Anregungen und Bedenken mit dem Vorhabenträger „Straßen.NRW“ auszutauschen. 

Für die Online-Konsultation ist ein geschütztes Online-Portal im Internet eingerichtet. Die Teilnahmeberechtigten können dort alle Planunterlagen und Fachgutachten einsehen. Sie erhalten Einblick in die Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, die dazu von dem Vorhabenträger verfassten Gegenäußerungen sowie insbesondere auch die Gegenäußerung des Vorhabenträgers zu ihren eigenen Einwendungen. 

Für den Zugriff auf das Online-Portal werden den Einwendern sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange personalisierte Zugangsdaten rechtzeitig durch die Bezirksregierung Detmold postalisch übersandt. 

Teilnahmeberechtigt sind zudem alle von dem Vorhaben Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben. Sie erhalten die Zugangsdaten, wenn sie diese bei der Bezirksregierung Detmold unter Darlegung der Betroffenheit bis zum 6. Mai 2024 beantragen.

Bis zum letzten Tag der Online-Konsultation, das heißt bis zum Ablauf des 21. Mai 2024, haben alle Teilnehmer die Gelegenheit, die Informationen einzusehen und sich gegenüber der Bezirksregierung Detmold hierzu zu äußern. Dies ist auch mehrmals möglich. 

Die Bezirksregierung Detmold wird die Diskussionsbeiträge aller Teilnehmer umfassend prüfen und diese in die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange einfließen lassen. 

Weitere Details sind der ortsüblichen Bekanntmachung der Stadt Lemgo im Kreisamtsblatt des Kreises Lippe zu entnehmen.